Individuelle Lernzeitverkürzung - Vorrücken auf Probe nach § 34a

Die Schülerinnen und Schülern, die erfolgreich an den Modulen zur ILV teilgenommen haben und die Jahrgangsstufe 11 auslassen wollen, müssen im Planungsschuljahr zunächst aus der Jahrgangsstufe 11 in die Jahrgangsstufe 12 versetzt werden.

Am Ende des aktuellen Schuljahres (am Ende der Jgst. 10) wird im Planungsschuljahr im Schülermodul auf dem Schuljahresreiter 20xx/yy als Ziel der Jgst. am Ende des letzten Schuljahres das Merkmal plzv (VaP nach § 34a GSO) eingetragen.