Lehrkräfte in der Altersteilzeit im Blockmodell erhalten keine Altersermäßigungen.
Es wird kein Teilzeitantrag über ASV gestellt oder übermittelt.
Mit der Genehmigung des Antrags auf Altersteilzeitbeschäftigung ist die Teilzeit für die gesamte Laufzeit genehmigt.
Am Ende der Freistellungsphase muss kein weiterer Abgang gemeldet werden, da dieser bereits mit dem Eintritt in die Freistellungsphase übermittelt wurde. Erfassen Sie bei der Lehrkräft die Beschäftigungsart nm und setzen Sie die UPZ = 0.