Die Leistungen der Abiturprüfungen können unter Schülerdaten im Reiter Abiturergebnisse erfasst werden.
Die Eingabe ist nur für Schülerinnen und Schüler möglich, deren Prüfungsstatus die Zulassung zur Abiturprüfung bestätigt.
| Prüfung | Fehlerausgabe | Bezug zur GSO |
|---|---|---|
| Anzahl abgelegter Abiturprüfungen | Nicht alle verpflichtend vorgeschriebenen Prüfungen abgelegt. | § 54 Abs. 1 Punkt 2 |
| Abiturprüfungen | Anzahl der schriftlichen und mündlichen Abiturprüfungen nicht korrekt. | § 54 Abs. 1 Punkt 2 |
| mind. 4 Punkte | In Abiturprüfungsfach nicht mind. 4 Punkte erreicht. | § 54 Abs. 1 Punkt 3 |
| 100 Punkte | Punktesumme beträgt weniger als 100 Punkte. | § 54 Abs. 1 Punkt 4 |
| 3×20, darunter D, M/M-CAS oder Leistungsfach | § 54 Abs. 1 Punkt 5 | |
| D, M/M-CAS sowie FS/NW oder bei Substitution von D: M, LF sowie NW/FS (die nicht LF ist) oder bei Substitution von M/M-CAS: D, LF sowie FS/NW (die nicht LF ist) in Summe 40 Punkte, darunter aus diesen drei Fächern nur einmal weniger als 16 Punkte | § 54 Abs. 1 Punkt 6 | |
| Pro Aufgabenfeld nur einmal weniger als 16 Punkte | § 54 Abs. 1 Punkt 7 |
Es besteht auch die Möglichkeit der kursweisen Erfassung der Abiturprüfungsleistungen.