Fremdsprachenbelegung

Unter Oberstufe Schülerdaten im Reiter Stammdaten können die besuchten Fremdsprachen des Schülers gepflegt werden.

Legt ein Schüler eine Fremdsprache nach der 11. Jahrgangsstufe ab, muss dies in der Tabelle Fremdsprachen in der Spalte bis Jgst. eingetragen werden. Entsprechendes gilt für den Fall, dass ein Schüler die Sprache nach der 12. Jahrgangsstufe (A-Belegung) ablegt. Im folgenden Beispiel wurden Latein und Spanisch nach der 11. Jahrgangsstufe abgelegt, Englisch wird fortgeführt.

Unter Berechnungen/Datenprüfungen kann über die Funktion Fremdsprachenbelegung die bis-Jahrgangsstufe anhand der Fachwahl berechnet werden.

Bei einer neu einsetzenden (in der Regel spät beginnenden) Fremdsprache muss der Haken in der Spalte neu einsetzende FS gesetzt sein. Im folgenden Beispiel legt der Schüler nach der Jahrgangsstufe 10 Latein ab und besucht ab der Jahrgangsstufe 10 Französisch als spät beginnende Fremdsprache.

Schüler können - nach einer erfolgreich abgelegten Feststellungsprüfung - in der Qualifikationsphase eine Sprache belegen, auch wenn sie diese in den Jahrgangsstufen 5-11 nicht besucht haben. Im folgenden Beispiel belegt der Schüler Russisch ab der Jahrgangsstufe 12, er hat die Feststellungsprüfung bestanden und bei ihm wird aufgrund der dort erbrachten Leistung die Niveaustufe B1 eingetragen.