Fremdsprachenbelegung

Unter Oberstufe Schülerdaten im Reiter Stammdaten können die besuchten Fremdsprachen des Schülers gepflegt werden.

Legt ein Schüler eine Fremdsprache nach der 10. Jahrgangsstufe ab, muss dies in der Tabelle Fremdsprachen in der Spalte bis Jgst. eingetragen werden. Entsprechendes gilt für den Fall, dass ein Schüler die Sprache nach der 11. Jahrgangsstufe (A-Belegung) ablegt. Im folgenden Beispiel wurde Englisch nach der 10. Jahrgangsstufe abgelegt, Französisch wird fortgeführt.

Bei einer neu einsetzenden (in der Regel spät beginnenden) Fremdsprache muss der Haken in der Spalte neu einsetzende FS gesetzt sein. Im folgenden Beispiel legt der Schüler nach der Jahrgangsstufe 9 Französisch ab und besucht ab der Jahrgangsstufe 10 Spanisch als spät beginnende Fremdsprache.

Schüler können - nach einer erfolgreich abgelegten Feststellungsprüfung - in der Oberstufe eine Sprache belegen, auch wenn sie diese in den Jahrgangsstufen 5-10 nicht besucht haben. Im folgenden Beispiel belegt der Schüler Russisch ab der Jahrgangsstufe 11, er hat die Feststellungsprüfung bestanden und bei ihm wird aufgrund der dort erbrachten Leistung die Niveaustufe B1/B1+ eingetragen.

Bitte beachten Sie, dass im G8 jede Fremdsprache als fortgeführte Fremdsprache gewertet wird, bei welcher ein Häkchen in der Spalte Feststellungsprüfung gesetzt ist.