Nach jedem Ausbildungsabschnitt können die Leistungen geprüft und eine entsprechende Zeugnisbemerkung erzeugt werden.
Vollständigkeit
Es wird geprüft, ob für die Belegungen auch Leistungen vorliegen.
0-Punkte
Es wird geprüft, ob 0 Punkte vorliegen, da dann dieses Fach im ganzen Schuljahr als nicht belegt gewertet wird.
Unterpunktungen
Es wird geprüft, ob nach 11/1 mehr als 2, nach 11/2 mehr als 4 und nach 12/1 mehr als 6 Halbjahresleistungen unter 5 Punkten erzielt wurden.
200-Punkte
Es wird geprüft, ob in 11/1 weniger als 55 Punkte, nach 11/2 weniger als 105 und nach 12/1 weniger als 155 Punkte in den Kursen und Seminaren erreicht wurden.
Abiturfächer
Es wird geprüft, ob die Summe der Leistungen in den Abiturfächern nach 11/1 weniger als 25 Punkte, nach 11/2 weniger als 50, nach 12/1 weniger als 75 und nach 12/2 weniger als 100 Punkte beträgt.
Mathematik, Deutsch und fortgeführte Fremdsprache
Es wird geprüft, ob die Leistungen in Mathematik, Deutsch und der als Abiturfach belegten fortgeführten Fremdsprache in 11/1 weniger als 12 Punkte, nach 11/2 weniger als 24, nach 12/1 weniger als 36 Punkte und nach 12/2 in Summe weniger als 48 Punkte ergeben. Wenn zwei fortgeführte Fremdsprachen als Abiturfach belegt sind, werden die Sprache mit den besseren Leistungen in dieser Prüfung verwendet.
Seminare
Es wird geprüft, ob in den Seminaren insgesamt 24 Punkte erreicht wurden (2 HJL im W-Seminar, Seminararbeit entspricht 2 HJL, P-Seminar entspricht 2 HJL).