Auf Grundlage der Zeugnisnoten in den Fremdsprachen kann gemäß den Vorgaben der KMBek Nr. V.9-BS5422.0/8/1 vom 17.05.2018 eine entsprechende Niveaustufe berechnet werden.
In den Schülerdaten unter dem Reiter Stammdaten können die Niveaustufen direkt in der Fremdsprachenfolge eingesehen werden.
Bitte beachten Sie, dass auch in der Oberstufe die Noten beider Ausbildungsabschnitte der Jahrgangsstufe 11 bzw. 12 für die Berechnung erforderlich sind. Für Sprachen, die nach der Jahrgangsstufe 10 abgelegt wurden, müssen für die automatische Berechnung die Noten der Jahrgangsstufe 10 im Modul Schüler auf dem Reiter Zeugnisnoten erfasst sein.
Niveaustufen mit einem Sternchen in der Kurzform (z.B. *A1) werden dabei nicht überschrieben, da diese manuell gesetzt worden sind.
Sobald die Zeugnisnoten aus 11/1 und 11/2 bzw. aus 12/1 und 12/2 in ASV vorliegen, können Sie daher diese Berechnung ausführen.
Wechseln Sie im Oberstufenmodul zu Berechnungen/Datenprüfungen.
Falls der Button Funktion starten ausgegraut/inaktiv ist, aktivieren Sie den Bearbeitungsmodus über das -Icon in der Menüleiste.
Bestätigen Sie die Nachfrage mit Ja, wenn Sie die Berechnung starten wollen. Mit Nein wird die Funktion vorzeitig beendet.
Über einen Fortschrittsbalken wird dargestellt, wie weit die Bearbeitung fortgeschritten ist.
Sobald die Berechnung der Niveaustufen abgeschlossen ist, wird dies ausgegeben. Beenden Sie die Funktion über den Button schließen.