Auf Grundlage der Zeugnisnoten in den Fremdsprachen kann gemäß den Vorgaben der KMBek Nr. V.9-BS5422.0/8/1 vom 17.05.2018 eine entsprechende Niveaustufe berechnet werden.
In den Schülerdaten unter dem Reiter Stammdaten können die Niveaustufen direkt in der Fremdsprachenfolge eingesehen werden.
Bitte beachten Sie, dass auch in der Oberstufe die Noten beider Ausbildungsabschnitte der Jahrgangsstufe 12 bzw. 13 für die Berechnung erforderlich sind. Für Sprachen, die nach der Jahrgangsstufe 11 abgelegt wurden, müssen für die automatische Berechnung die Noten der Jahrgangsstufe 11 im Modul Schüler auf dem Reiter Zeugnisnoten hinterlegt sein.
Niveaustufen mit einem Sternchen in der Kurzform (z.B. *A1) werden dabei nicht überschrieben, da diese manuell gesetzt worden sind.
Sobald die Zeugnisnoten aus 12/1 und 12/2 bzw. aus 13/1 und 13/2 in ASV vorliegen, können Sie daher diese Berechnung ausführen.
Wechseln Sie im Oberstufenmodul zu Berechnungen/Datenprüfungen.