Prüfung der Zulassung zur Abiturprüfung und der Zuerkennung der allgemeinen Hochschulreife - andere Bewerber

Im Folgenden werden die gesonderten Prüfungen für andere Bewerber erläutert.

Zulassung für andere Bewerber

Für andere Bewerber werden nur ein paar grundsätzliche Voraussetzungen geprüft, bevor die Zulassung der Schülerinnen und Schüler erfolgen kann.
Mit der Zulassungsprüfung kann der Prüfungsstatus auf eine der folgenden Ausprägungen gesetzt werden:

Übersicht der Einzelprüfungen

Zuerkennungsprüfung für andere Bewerber I

Sobald die Leistungen aus den schriftlichen Abiturprüfungen vorliegen, kann das Bestehen des ersten Prüfungsteils nach § 62 GSO geprüft werden.
Mit dieser Prüfung kann der Prüfungsstatus auf eine der folgenden Ausprägungen gesetzt werden:

Übersicht der Einzelprüfungen

Zuerkennungsprüfung für andere Bewerber I+II

Wenn auch die Ergebnisse des zweiten Prüfungsteils erfasst wurden, kann geprüft werden, ob der erste und der zweite Prüfungsteil gemäß § 62 GSO bestanden wurden.
Mit der Zuerkennungsprüfung kann der Prüfungsstatus auf eine der folgenden Ausprägungen gesetzt werden:

Übersicht der Einzelprüfungen