Nachdem die Leistungen aus den Abiturprüfungen vorliegen, kann die Zuerkennung der allgemeinen Hochschulreife nach § 54 GSO geprüft werden.
Mit der Zuerkennungsprüfung kann der Prüfungsstatus auf eine der folgenden Ausprägungen gesetzt werden:
Wenn Prüfungsleistungen z.B. aufgrund von Erkrankung erst nach den Meldeterminen erbracht werden, bleiben die Schülerinnen und Schüler im Status unbestimmt - unvollständig abgelegte Prüfung.
Wenn die Schaltflächen Bericht ausgeben oder CSV Export aktiv sind, kann die aktuelle tabellarische Auflistung der Schülerinnen und Schüler mit dem jeweiligen Prüfergebnis bzw. der möglichen Statusänderungen ausgespielt werden.