Prüfung der Zulassung zur Abiturprüfung und der Zuerkennung der allgemeinen Hochschulreife

An Abendgymnasien müssen andere Bedingungen für die Zulassung zur Abiturprüfung erfüllt sein.

Zulassungsprüfung

Sobald die Leistungen für die Ausbildungsabschnitte 11/1 bis 12/2 vollständig erfasst und ein Einbringungsvorschlag erstellt wurde, kann die Zulassung zur Abiturprüfung gemäß § 44 GSO geprüft werden.
Mit der Zulassungsprüfung kann der Prüfungsstatus auf eine der folgenden Ausprägungen gesetzt werden:

Übersicht der Einzelprüfungen

Falls die Prüfung zu § 44 Abs. 3 Nr. 1 unberechtigt anschlägt, dann sind vermutlich die Aufgabenfelder GW, MNT und SLK bei den Fächern nicht korrekt zuordnet.
Führen Sie in diesem Fall die Konsistenzprüfung 2.1 aus.