Sportbefreiung (GSO §19(8)): Wird für alle 4 Halbjahre eine Sportbefreiung eingetragen (Befreiung auf Dauer = BD), so wird die Stundenzahl von Sport (4×2 Wochenstunden) aus der Gesamtstundenzahl von 132 herausgerechnet.
Wird eine Sportbefreiung für den Ausbildungsabschnitt (=AA) eingetragen, so muss eine Ersatzbelegung erfasst werden.
Sollte während eines Ausbildungsabschnittes die Notenerhebung im Fach Sport, beispielsweise durch eine aufgetretene Verletzung, nicht mehr möglich sein, so muss auf dem Reiter Fachwahl beim Fach Sport zunächst ein „O“ für
Sonderbelegung Oberstufe ausgewählt werden. Für diesen Ausbildungsabschnitt ist dann ein „T“ (das
rechnerisch Teilnahme bedeutet in dem Ausbildungsabschnitt ) zu vergeben, während bei den Ausbildungsabschnitten mit regulärer Notenbildung semesterweise ein „•“ zu erfassen ist
Im Falle eines Eintrags „T“ ist
keine Sportbefreiung für den entsprechenden Ausbildungsabschnitt zu erfassen.
Zu beachten ist außerdem, dass zusätzlich im Fachangebot bei den dafür infrage kommenden Fächern bei „Belegung“ - „EF“ das Fach „Smw“ gewählt werden muss (
weitere Hinweise).