Bitte prüfen Sie die Fachwahl einschließlich der Seminarwahl noch einmal sorgfältig, bevor Sie den Rücktritt vornehmen.
Sobald der Rücktritt durchgeführt wurde, kann die Fachwahl des ersten Durchlaufs nicht mehr geändert werden. Ausbildungsabschnittsbelegungen, die aus dem ersten Durchlauf übernommen und nicht wiederholt werden, können auch in der Fachwahl des zweiten Durchlaufs nicht bearbeitet werden. Sollten Belegungen fehlen, können diese auch nicht nachträglich erfasst werden.
Die Wiederholung im G9 ist separat dokumentiert.
Falls eine Schülerin bzw. ein Schüler in der Oberstufe zurücktritt, ist dies in der Regel ein Einzelfall, so dass die Versetzung direkt im Schülermodul ausgeführt werden kann.
Bitte bestätigen Sie die Sicherheitsabfrage oder brechen Sie den Vorgang ab, falls Sie versehentlich die falsche Zielklasse gewählt haben.
Sollte die Fachwahl nicht durch das Fachangebot der Zielklasse gedeckt sein, erhalten Sie eine Fehlermeldung, in der die betroffenen Fächer der Kurse oder Seminare angegeben werden.
Ergänzen Sie die fehlenden Fachangebotszeilen. Anschließend kann die Versetzung erfolgen.
Falls das Fachangebot der Zielklasse und die Fachwahl kompatibel sind, können Sie im folgenden Fenster auswählen, ab wann die Zieljahrgangsstufe wiederholt werden soll.
Auch hier haben Sie die Möglichkeit den Vorgang abzubrechen.
Beim Rücktritt aus der Jahrgangsstufe 12 in die Jahrgangsstufe 11 können grundsätzlich drei Fälle unterschieden werden.
Bei der Wiederholung der Jahrgangsstufe 11 wird die Rückversetzung von Jahrgangsstufe 12 in die Jahrgangsstufe 11 im Planungsschuljahr vorgenommen. Geben Sie in diesem Fall bitte an, dass die Jahrgangsstufe 11 mit Beginn 1.HJ und damit vollständig wiederholt wird.
Findet der Rücktritt während des laufenden Schuljahres nach 12/1 statt, dann gehen Sie bitte wie folgt vor:
Falls bereits ein Planungsschuljahr existiert, besteht die Möglichkeit, dass die Schülerin bzw. der Schüler im Planungsschuljahr in die Zielklasse der künftigen Klasse versetzt wird. Im Regelfall ist die Versetzung im Planungsschuljahr auch durchzuführen.
Falls eine Schülerin bzw. ein Schüler nicht zur Abiturprüfung zugelassen wird oder das Abitur nicht bestanden hat und die Jahrgangsstufe 12 wiederholt wird, gehen Sie bitte wie folgt vor:
Die Schülerinnen und Schüler der Oberstufe können auch über die Sammelversetzung in eine andere Klasse versetzt werden.
Falls der Rücktritt nicht möglich sein sollte, ist die Information im Schülermodul allerdings aussagekräftiger.