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Rücktritt nach Abschluss von 12/1 im G8 nach 12/2 im G9

Für den Sonderfall des Rücktritts nach Abschluss des Ausbildungsabschnitts 12/1 im G8 in den Ausbildungsabschnitt 12/2 des folgenden G9-Abiturjahrgangs ist wie folgt vorzugehen:

Voraussetzung

Versetzung

Der Sonderfall dieses Rücktritts an der Schnittstelle G8/G9 kann nicht über das Programm abgedeckt werden, sondern muss über das Modul G8/G9: Wechsel nach Abschluss 12/1 G8 in 12/2 G9 der Konsistenzprüfung 2.1 durchgeführt werden.

Aufruf der Funktion

Über Datei / Verwaltung / Schnittstellen wird die Konsistenzprüfung 2.1 aufgerufen und das Modul im Untermenü Oberstufe über die Funktion G8/G9: Wechsel nach Abschluss 12/1 G8 in 12/2 G9 gestartet:

Ausführung des Wechsels
  1. Mit Prüfung starten öffnet sich ein weiteres Fenster, in dem die erforderlichen Rücktrittsinformationen ausgewählt werden müssen.



  2. Zunächst wird die betroffene G8-Klassengruppe gewählt.
  3. Aus dieser Klassengruppe wird nun die betroffene Schülerin bzw. der betroffene Schüler gewählt.
  4. Danach wird die G9-Klassengruppe gewählt, in welche versetzt werden soll.
  5. Aus den Fächern der aktuellen Fachwahl der gewählten Schülerin bzw. des gewählten Schülers und den im Fachangebot der Zielklassengruppe als Leistungsfach angebotenen Fächer wird die Schnittmenge gebildet. Die Liste dieser Fächer steht als wählbares Leistungsfach zur Verfügung.
  6. Mit Übernehmen wird der Wechsel - sofern möglich - vorgenommen.
    Mit Abbrechen wird der Versetzungsvorgang beendet.



  7. Es erfolgt eine Sicherheitsabfrage, die mit Ja bestätigt oder mit Nein abgelehnt wird.
  8. Ein Fortschrittsbalken gibt den Bearbeitungsstand an.



  9. Informationen zur Versetzung werden aufgelistet.
    Wenn das Zielfachangebot unvollständig ist, wird die Versetzung abgebrochen und eine entsprechende Information ausgegeben.




  10. Über den Abschluss der Datenverarbeitung wird gesondert informiert. Über OK wird das Fenster geschlossen.
  11. Mit Prüfung schließen wird das Modul der Konsistenzprüfung 2.1 beendet.

Anschließende Nachpflegearbeiten

Im Anschluss an die Versetzung müssen nach der Fachwahl noch weitere Daten an das G9 angepasst werden. Daher ist es notwendig, dass nach der Ausführung des Rücktritts noch folgende Module der Konsistenzprüfung 2.1 ausgeführt werden, damit anschließend die Kurs-Zuweisung vorgenommen werden kann.