Rücktritt bei fehlender Abiturzulassung oder nicht bestandenem Abitur im G8 in 13/1 im G9
Falls die Abiturzulassung nicht erreicht oder die Abiturprüfung nicht bestanden wurde, besteht die Möglichkeit in die Jahrgangsstufe 13 im G9 zu wechseln. In diesem Fall ist wie folgt vorzugehen:
Voraussetzung
Im Schuljahr 2024/25 werden bei den betroffenen Schülerinnen und Schülern die Austrittsinformationen entfernt und dabei die Option Nur Austrittsdatum löschen gewählt.
Im Fachangebot der Zielklassengruppe müssen die entsprechenden Fächer der aktuellen Fachwahl vorliegen.
Davon ausgenommen sind
das Fach Sozialkunde aus dem G8, welches durch das Fach Politik und Gesellschaft ersetzt wird, sowie
die Additumsfächer S-T, KuB und MuI.
Versetzung
Im Planungsschuljahr befinden sich die Schülerinnen und Schüler dann in der ORG-Klasse, die als Zielklasse der Klasse in Jahrgangsstufe 12 im G8 eingetragen ist.
Der Sonderfall dieses Rücktritts an der Schnittstelle G8/G9 kann nicht über das Programm abgedeckt werden, sondern muss über das Modul G8/G9: Wechsel nach Abschluss 12/2 G8 in 13/1 G9 der Konsistenzprüfung 2.1 durchgeführt werden.
Aufruf der Funktion
Über Datei > Verwaltung > Schnittstellen wird die Konsistenzprüfung 2.1 aufgerufen und das Modul im Untermenü Oberstufe über die Funktion G8/G9: Wechsel nach Abschluss 12/2 G8 in 13/1 G9 gestartet:
Ausführung des Wechsels
Mit
Prüfung starten öffnet sich ein weiteres Fenster, in dem die erforderlichen Rücktrittsinformationen ausgewählt werden müssen.
Zunächst wird die betroffene ORG-Klassengruppe gewählt.
Aus dieser Klassengruppe wird nun die betroffene Schülerin bzw. der betroffene Schüler gewählt.
Danach wird die Klasse in Jahrgangsstufe 13 im G9 gewählt, in welche versetzt werden soll.
Aus den Fächern der Fachwahl im G8 der gewählten Schülerin bzw. des gewählten Schülers und den im Fachangebot der Zielklassengruppe als Leistungsfach angebotenen Fächer wird die Schnittmenge gebildet. Die Liste dieser Fächer steht als wählbares Leistungsfach zur Verfügung.
Mit
Übernehmen wird der Wechsel - sofern möglich - vorgenommen.
Mit
Abbrechen wird der Versetzungsvorgang beendet.
Es erfolgt eine Sicherheitsabfrage, die mit Ja bestätigt oder mit Nein abgelehnt wird.
Ein Fortschrittsbalken gibt den Bearbeitungsstand an.
Informationen zur Versetzung werden aufgelistet.
Wenn das Zielfachangebot unvollständig ist, wird die Versetzung abgebrochen und eine entsprechende Information ausgegeben.
Über den Abschluss der Datenverarbeitung wird gesondert informiert. Über OK wird das Fenster geschlossen.
Mit Prüfung schließen wird das Modul der Konsistenzprüfung 2.1 beendet.
Anschließende Nachpflegearbeiten
Im Anschluss an die Versetzung müssen nach der Fachwahl und den Informationen zu den weiteren Qualifikationen noch weitere Daten an das G9 angepasst werden.
Daher ist es notwendig, dass nach der Ausführung des Rücktritts noch folgendes Modul der Konsistenzprüfung 2.1 ausgeführt wird, damit anschließend die Kurs-Zuweisung vorgenommen werden kann.