Erfassung der Zeugnisnoten bei Wiederholung mit Vorlauf an einer anderen Schule


Erfassung der Zeugnisnoten der Jahrgangsstufe 12 an der anderen Schule

Die an der anderen in Jahrgangsstufe 12 erbrachten Leistungen werden im Schülermodul als Zeugnisnoten zu den entsprechenden Ausbildungsabschnitten erfasst.

Wiederholt die Schülerin bzw. der Schüler die komplette Jahrgangsstufe 12 oder Jahrgangsstufe 13 an der neuen Schule, müssen keine weiteren Noten erfasst werden.

Erfassung der Zeugnisnoten des Ausbildungsabschnitts 13/1 an der anderen Schule


Wiederholt die Schülerin oder der Schüler mit Beginn von Ausbildungsabschnitt 12/2, so müssen auch die Noten der anderen Schule für 13/1 erfasst werden.