Wenn eine Zweitschrift des Abiturzeugnisses für Schülerinnen und Schüler erstellt werden muss, die bereits vor mehr als einem Schuljahr die Schule verlassen haben, müssen die Daten so in ASV erfasst werden, dass mit der aktuell vorliegenden Abitur-Schablone ein Ausdruck erfolgen kann.
Damit Sie das Abiturzeugnis ohne den Hinweistext ausdrucken können, fordern Sie bitte über das Ticketsystem einen entsprechenden Freischaltcode an:
Manchmal kommt es zu Missverständnissen bei Namen oder Orten mit besonderer Schreibweise, die dann die Freischaltung verhindern. Am einfachsten und zuverlässigsten können diese Missverständnisse vermieden werden, indem Sie ein Bildschirmfoto vom oberen linken Teil des bereits ausgefüllten Zeugnisses einreichen, das die nötigen Angaben enthält.
Sobald die Zweitschrift des Abiturzeugnisses gedruckt ist, muss die Schülerin bzw. der Schüler wieder entfernt werden.