Gastschüler

Folgende Fälle von Gastschülern sind an einer Schule möglich:

Art Erläuterung Hinweise
Gastschüler nach BaySchFG Schüler, die nicht aus dem sog. Grundsprengel kommen und für die andere Sachaufwandsträger Gastschulbeiträge zahlen müssen. Eine Liste dieser Gastschüler kann mit dem Bericht Gastschüler aus dem Datenbereich Schüler abgerufen werden. Der Bericht wertet den Eintrag im Feld Gastschüler/Schülerstatus auf dem Reiter Schuljahr 20xx/yy im Modul Schüler aus!
Gastschüler nach § 8 GSO Gastschüler aus dem Ausland, die vor dem 01.10. an die Schule kommen und voraussichtlich mindestens bis zum Halbjahr an allen Fächern am Unterricht teilnehmen. Der Gastschulstatus endet mit dem Bestehen des Aufnahmeverfahrens. Diese Schüler sind wie alle anderen Schüler zu erfassen und müssen zur US gemeldet werden. Setzen Sie zusätzlich im Modul Schüler auf dem Reiter Grunddaten den Haken im Feld Gastschülerstatus nach § 8 GSO (rechts unten). Evtl. muss wegen der abweichenden Fremdsprachenfolge nach Rücksprache mit der MB-Dienststelle der Merker G gesetzt werden.
Gastschüler vorübergehend an der Schule Gastschüler aus dem Ausland, die obige Bedingung nicht erfüllen, also erst nach dem 01.10. oder nur kurzzeitig (nicht mindestens bis zum Halbjahr) an die Schule kommen. Diese Schüler müssen in ASV nicht erfasst werden oder zur US-Meldung vorübergehend in eine Organisationsklasse versetzt werden. Klassen mit der Klassenart ORG werden von der Plausibilitätsprüfung nicht erfasst, da sie zur US nicht mit übermittelt werden.
fiktiver Gastschüler Ein „fiktiver Gastschüler“ ist ein Sprengelschüler, der als Asylbewerber gekennzeichnet ist. Geben Sie beim Schüler auf dem Reiter Grunddaten unter Zuzugsart AYB sowie auf dem Reiter Schuljahr 20xx/yy und Gastschüler/Schülerstatus GF fiktiver Gastschüler ein.

Der Reiter Gastschulgenehmigung im Modul Schüler wird am Gymnasium für die Pflege der Gastschularten nicht benötigt. Der dort angezeigte Gastschülerstatus wird aus den Informationen des Schuljahrreiters 20xx/yy gewonnen.