Altersteilzeit Teilzeitmodell

Altersteilzeit in Form des Teilzeitmodells nach Art. 91 Abs. 2 Satz 1 Nr. 1 BayBG

Hinweise:
Beamte in der Altersteilzeit erhalten keine Altersermäßigungen.
Es muss kein Teilzeitantrag gestellt werden.
Mit der Genehmigung des Antrags auf Altersteilzeit/Teilzeitmodell ist gleichzeitig die Teilzeit für die gesamte Laufzeit genehmigt.

Eintragungen: