Einen Überblick über den Anforderungsbedarf in den einzelnen Fächern erhalten Sie im Modul Unterrichtsplanung unter dem Reiter Bedarfsübersicht.
Unter Datei > Unterrichtsplanung > Personalveränderung können die Anforderungen erfasst werden.
Alle inhaltlichen Regelungen und Informationen zu Personalanforderungen der (staatlichen) Gymnasien findet man in den Planungsgrundlagen des Schreibens zur UP.
Der Ausdruck der Personalanforderungen ist über den den Bericht Personalveränderung - Übersicht möglich. Damit alle Anforderungen ausgedruckt werden können, muss dieser im Modul Berichte aufgerufen werden. Das Drucksymbol direkt bei den Personalveränderungen liefert als Ausdruck nur den aktuell angewählten Datensatz.
Zusammen mit der US-Meldung übermitteln die staatlichen Gymnasien die Personalveränderungen für das 2. Halbjahr.
Die Daten werden unter Daten > Unterrichtssituation > Personalveränderung 2.Hj erfasst. Es gelten dieselben Vorgaben wie bei den Personalanforderungen zur UP.
Neben den erforderlichen Personalanforderungen können für das 2. Halbjahr auch Veränderungen bei der Unterrichtspflichtzeit von in Teilzeit beschäftigten Lehrkräften erfasst und übermittelt werden.
Neben der digitalen Übermittlung sollen diese Änderungen in der Unterrichtspflichtzeit von in Teilzeit beschäftigen Lehrkräften zum 2. Halbjahr – wie bisher auch – dem Staatsministerium über das entsprechende Formular mitgeteilt werden.