Beurlaubte Lehrkräfte ohne Einsatz werden „ausgeplant:
Als Beschäftungsart wird oe eingetragen, die UPZ = 0 gesetzt und unter Beurlaubung/Abwesenheit eine geeignete Ausprägung gewählt.
Lehrkräfte, die nach Art. 44 BaySchFG an einen privaten Schulträger beurlaubt sind, werden mit ihrer Beschäftigungsart vz, tz oder wh (nicht oe oder nm), ihrer UPZ und einer entsprechenden Abordnung unter Einsatz andere Schulen im Reiter Einsatzschulen Übersicht geführt.
Endet diese Beurlaubung mit Ablauf des laufenden Schuljahres, wird die Lehrkraft zur UP (im folgenden Schuljahr) mit der Beschäftigungsart oe, einer UPZ = 0 und dem Beurlaubungsgrund so verbucht.
Zurück zur UP-Übersicht