Besteht ein Überhang, wird eine Anforderung der Art U mit Ursache U erfasst. Vom Ministerium wird eine aufnehmende Nachbarschule für den fächerspezifischen Überhang gesucht, die abzuordnende Lehrkraft wird von der Schule ausgewählt.
Da ein Überhang besteht, wird bei den Planungen bei einer Lehrkraft mit dem entsprechenden Fach die UPZ nicht voll ausgeschöpft. Es bleiben dort Stunden im Umfang des gemeldeten Überhangs offen. Diese offenen Stunden führen nicht zu einem Muss-Fehler. Ob diese Lehrkraft oder eine andere abgeordnet wird, kann zu einem späteren Zeitpunkt entschieden werden.
Gibt es bereits zwischen zwei Schulen eine Absprache, welche Lehrkraft wohin abgeordnet werden soll, sollten die beiden Schulen zusammenpassende Anforderungen der Arten U und O mit jeweils namentlicher Anforderung der jeweiligen Person eintragen.
Besteht ein Überhang, der durch eine Wegversetzung abgebaut werden könnte, werden zwei Anforderungen aufgenommen: eine Ersatzanforderung für die versetzungswillige Person und eine Anforderung der Art U mit Ursache U (siehe auch Versetzungsgesuche).
Keinesfalls soll ein Überhang mit einer Anforderung der Art U und der Ursache VJ (mit Angabe einer Lehrkraft) übermittelt werden, da sonst die Überkapazität unbemerkt bleiben kann. Außerdem würde bei der Kombination U/VJ von ASV die Anforderung im doppelten Umfang bedarfserhöhend verrechnet (z. B. -46 WS bei einer versetzungswilligen Person mit Vollzeit).
Jede versetzungswillige Lehrkraft muss eingeplant bleiben (vz, tz oder wh mit UPZ >0 und nicht nm), da über die Versetzung erst noch entschieden wird.
→ zurück zur Übersicht