Versetzte und versetzungswillige Lehrkräfte, Überhänge

Bereits in der Vergangenheit versetzte Lehrkräfte werden „ausgeplant“ (→ Beschäftigungsart nm) und können auch vor der jeweils kommenden US schon gelöscht werden, weil kein Abgang in ASV gemeldet werden muss bzw. darf.

Für versetzungswillige Lehrkräfte muss auf jeden Fall ein Versetzungsantrag der Lehrkraft im Online-Portal übermittelt werden. Dies hat zunächst nichts mit Personalanforderungen bzw. der Meldung von möglichen Personalüberhängen zu tun. Außerdem muss jede versetzungswillige Lehrkraft eingeplant bleiben (vz, tz oder wh mit UPZ >0 und nicht nm), weil über die Versetzung erst noch entschieden wird.

Beim möglichen Zusammentreffen von Überhängen und Versetzungsanträgen kann zwischen folgenden Fällen unterschieden werden:



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