Zusammen mit der US-Meldung übermitteln die staatlichen Gymnasien die Personalveränderungen für das 2. Halbjahr.
Die Daten werden unter Daten / Unterrichtssituation / Personalveränderung 2.Hj erfasst. Es gelten dieselben Vorgaben wie bei den Personalanforderungen zur UP.
Alle inhaltlichen Regelungen und Informationen zu den Personalveränderungen finden Sie in den Planungsgrundlagen, die zur UP herausgegeben werden.
Neben den erforderlichen Personalanforderungen können für das 2. Halbjahr auch Veränderungen bei der Unterrichtspflichtzeit von in Teilzeit beschäftigten Lehrkräften erfasst und übermittelt werden.
Neben der digitalen Übermittlung sollen diese Änderungen in der Unterrichtspflichtzeit von in Teilzeit beschäftigen Lehrkräften zum 2. Halbjahr – wie bisher auch – dem Staatsministerium über das entsprechende Formular mitgeteilt werden.
Für Lehrkräfte, die im ersten Halbjahr in den Mutterschutz eintreten (mit geplanter anschließender Elternzeit), können Sie wie bisher für das 2. Halbjahr personellen Ersatz in Form von Lehrkräften der Mobilen Reserve, Studienreferendaren, Teilzeitänderung etc. anfordern.
Alternativ können Sie im Schuljahr 2020/21 auch bereits an der Schule tätige Teamlehrkräfte weiter beschäftigen. Sofern dies gewünscht ist, erfassen Sie bei der Anforderung die folgenden Daten:
Zurück zur US-Übersicht