In folgenden Fällen fehlen Schülerinnen bzw. Schüler in einem Schuljahr, die im vorausgehenden Schuljahr im Planungsstand sind:
Eine Sammelversetzung über Schuljahre hinweg ist in Jahrgangsstufen der Kursphase der Oberstufe nicht möglich.
Fehlt eine Schülerin bzw. ein Schüler der Q12, so kann im Vorjahr (in Jgst. 11) durch das Setzen und wieder Entfernen eines Austrittsdatums (muss innerhalb des Vorjahres liegen) die Versetzungsautomatik ausgelöst werden (siehe oben). Bei Schülerinnen und Schüler der Q13 kann dieser Fall nur eintreten, wenn ein Übertritt aus einer anderen Schule vorliegt. Dann wird genauso verfahren. Die Versetzungsautomatik sorgt dafür, dass die betroffenen Schülerinnen und Schüler in die entsprechende Zielklasse im Folgeschuljahr versetzt werden.
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