AP2.3 Erfassung der Abschlussprüfungsleistungen

Es erweist sich als sinnvoll, die Noten der schriftlichen Prüfungen direkt in der ASV über die fachweise Eingabe zu erfassen.

Dabei ist zu beachten, dass bei der Ansicht nach Fach auch vorher inaktiv gesetzte Schüler geführt werden.

In praktischen Fächern der Wahlpflichtfächergruppe IIIb ist aus der praktischen und schriftlichen Prüfungsnoten eine Note nach §39 Abs.2 RSO zu bilden.

Alle erbrachten Leistungen können sowohl in der Ansicht nach Fach als auch in der Ansicht nach Schüler eingeben werden, da die Dateneinträge zwischen den beiden Masken synchronisiert werden.


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