AP2.4 Erfassen der Prüfungs- und Gesamtnoten

Nach Festsetzung der Prüfungsnoten unter Berücksichtigung eventueller mündlicher Prüfungen werden diese gemäß RSO in der ASV erfasst. Verzichtet der Schüler freiwillig auf die mündliche Prüfung, wird zur Verdeutlichung ein „V“ eingetragen.

In der Regel entspricht die Gesamtnote der Prüfungsnote (Sonderfälle werden in den nachfolgenden Doku-Seiten behandelt). Für die Richtigkeit der Eintragungen ist die Schulleitung verantwortlich.


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