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Fachlehrer

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Fachlehrer mit verschiedenen Fächerkombinationen wie z. B. Ernährung/Gestaltung oder musisch/technische Fachlehrer werden an der Mittelschule ausgebildet. Sie können aber an den Schularten Grundschulen, Mittelschulen, Realschulen oder an beruflichen Schulen eingesetzt werden. Die Lehramtsbefähigung „Fachlehrer“ befähigt zum Einsatz als Lehrkraft an der Realschule.

Für die Realschule können grundsätzlich nur folgende zwei Arten (abgesehen von Einstellungen zu Zeiten des extremen Bewerbermangels) von Fachlehrern eingesetzt werden.

Haben Fachlehrer Ernährung/Gestaltung das Erweiterungsfach Kommunikationstechnologie, so können zwar auch in bestimmten Modulen der Informationstechnologie eingesetzt werden. Aber auch dieser Unterricht zählt als fachfremd, da die Ausbildung nicht auf den Lehrplan der Realschulen abgestimmt ist.
Ein anderer Einsatz in der Realschule wäre bei diesen Lehrern in der Regel fachfremd.

Wissenschaftlicher Einsatz nach Erwerb der "Zertifizierung von Fachlehrkräften an Realschulen im Fach Informationstechnologie"

Fachlehrer haben grundsätzlich eine UPZ von 28 Lehrerwochenstunden in Vollzeit. Erst nach erfolgreicher Absolvierung der Nachqualifizierung kann der Einsatz im Fach Informationstechnologie für musisch-technische Fachlehrer wissenschaftlich gewertet werden. Siehe hierzu die KMBek zur „Zertifizierung von Fachlehrkräften an Realschulen im Fach Informationstechnologie“.

Auszug aus der KMBek, Punkt 1.3 vom 15.12.2015: Der Unterricht von Fachlehrkräften für TZ/CAD, die CAD unterrichten, gilt als wissenschaftlich. Dies trifft auch für das Unterrichten der CAD-Inhalte innerhalb des Fachs Informationstechnologie zu. Erteilt eine Fachlehrkraft für TZ/CAD jedoch Unterricht im Fach Informationstechnologie ohne CAD-Inhalte, gilt dieser Unterricht als nicht wissenschaftlich, solange die Zertifizierung nicht nachgewiesen wird.

Fachlehrer mit Lehrbefähigung Kommunikationstechnik (hauptsächlich musisch-technische Fachlehrer) können sich nach ihrer Einstellung im Realschuldienst für die Nachqualifizierung in allen IT-Modulen an der ALP Dillingen bewerben. Siehe hierzu die KMBek zur „Zertifizierung von Fachlehrkräften an Realschulen im Fach Informationstechnologie“. Die Anmeldung zur Prüfung ist nicht ausreichend, um IT wissenschaftlich unterrichten zu können. Kopien der Nachweise sind, soweit noch nicht erfolgt, dem Staatsministerium für Unterricht und Kultus vorzulegen.

Staatlich geprüfte Lehrkräfte der Textverarbeitung

Staatlich geprüfte Lehrkräfte der Textverarbeitung sind keine Fachlehrer. Sie haben keine Lehramtsbefähigung für das Lehramt an Realschulen oder als Fachlehrer. Diese können nur dann als Aushilfen (in bestimmten Modulen der Textverarbeitung im IT-Unterricht) beschäftigt werden, wenn es keine geeigneten Bewerber mit einer Lehramtsbefähigung für Realschule bzw. Fachlehrer gibt.


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