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Löschen von Lehrkräften

Bedenken Sie vor dem Löschen von Lehrkräften, dass in manchen Fällen noch ein Abgang gemeldet werden muss, nämlich dann, wenn in diesem Jahr keine andere Meldung nach ASD erfolgt. Dies ist der Fall bei Wechsel ins Ausland, Tod, Pensionierung etc. Ausnahme: Referendare werden nach dem zweijährigen Referendariat ohne Abgang gelöscht.

Unterrichtsplanung
Die Lehrkräfte werden in der Regel nur im Planungsschuljahr gelöscht. Achten Sie auf den roten Balken im unteren Bidschirmrand! Die Lehrkräfte sind dann im aktuellen Schuljahr noch vorhanden.

Unterrichtssituation
Hier werden die Lehrkräfte im neuen aktuellen Schuljahr bearbeitet.

Lehrkräfte, die gelöscht werden können

Es werden wie bisher gelöscht:

Lehrkräfte können nur gelöscht werden, wenn

Um eine Lehrkraft zu löschen, markieren Sie sie im Navigator und klicken Sie anschließend auf das -Icon. Ein Hinweistext weist sie gegebenenfalls darauf hin, dass die betroffene Lehrkraft nur im aktuellen Schuljahr gelöscht wird. In der Zeitscheibe z. B. des vorangegangenen Schuljahres ist sie weiterhin vorhanden.

Wichtig: Lehrkräfte, die nicht gelöscht werden dürfen

Lehrkräfte, für die Ihre Schule die Stammschule ist werden stets in ASV geführt und dürfen nicht gelöscht werden! Dies sind z. B.

Ebenfalls dürfen Lehrkräfte nicht gelöscht werden, wenn in diesem Jahr keine andere Meldung nach ASD erfolgt. Dies ist z. B. der Fall bei Wechsel ins Ausland, Tod, Pensionierung.

Diese Lehrkräfte werden in der Regel auch von VIVA geliefert.


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