Grundsätzlich werden in ASV drei verschiedene Arten von Gastschülern unterschieden:
Das Feld Gastschüler/Schülerstatus bezieht sich auf den „Gastschüler“ nach BaySchFG und ist nur für staatliche und kommunale Schulen von Belang. Das Feld muss auch nur von diesen gepflegt werden.
Der Ersteintrag soll in Zukunft automatisch beim Anlegen des neuen Schuljahres geschehen, sofern die Sprengelangaben korrekt sind. Nur Änderungen (z.B. wegen Umzug) müssen dann manuell gepflegt werden.
Wie Sie die Sprengeleinstellung korrekt vornehmen, erfahren Sie in dieser Anleitung.
Wenn Sie bestehende Gastschuleinträge in ASV bereinigen möchten, folgen sie dieser Anleitung.
Im Rahmen der US sind auch Gastschüler aus dem Ausland nach § 8 RSO zu melden, soweit diese voraussichtlich mindestens bis zum Halbjahr in allen Fächern am Unterricht teilnehmen.
Hinweis für die Schulen: