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Schuleigene Fächer definieren

In ASV ist es möglich, auf Basis von amtlichen Fächern auch schuleigene Fächer wie z. B. Instrumentalunterricht, Klettern, Mädchenfußball etc. zu definieren. Dies hat den Vorteil, dass im Besonderen Unterricht mit „sprechenden“ Fachbezeichungen gearbeitet werden kann, während bei der UP/US automatisch der jeweils amtliche Fachschlüssel an das StMUK übermittelt wird. Ein Fach kann nur dann als Besonderer Unterricht eingetragen werden, wenn es über den Menüpunkt Einstellungen entsprechend gekennzeichnet wurde. Bei der Eingabe von Besonderem Unterricht in der Liste Besonderer Unterricht bzw. beim Lehrer im Reiter der Einsatzschule ist neben dem Fachbezeichner und der Stundenzahl unbedingt die Unterrichtsart aufzuführen.

Arbeitsgemeinschaften und Wahlunterricht als Besonderer Unterricht

Anlegen einer schuleigenen Arbeitsgemeinschaft am Beispiel „Streitschlichter“


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