Beachten Sie ebenfalls folgende Artikel zu den Themen Arbeitszeitkonto, Mehrarbeit, Teilzeitänderung
Mehrung/Minderung ist eine Möglichkeit, die Arbeitszeit von Vollzeitlehrkräften ungleichmäßig auf einen bestimmten Zeitraum zu verteilen. Die Lehrkraft arbeitet ein Halbjahr lang eine/mehrere Stunde(n) mehr und erhält dafür im direkt anschließenden Halbjahr einen Freizeitausgleich. Es ist nur in begründeten Ausnahmefällen möglich, dass die Minderung vor der Mehrung erfolgt!
Neu: Mehrungen mit der Dauer „Schuljahr“ sind nicht mehr möglich. Das „Durchschieben“ der Mehrungen auf spätere Schuljahre soll damit verhindert werden. Bestehende Mehrungen sollten daher jetzt abgemindert werden. Für begründete Ausnahmefälle nehmen Sie bitte Kontakt mit Ihrem Abgleicher aus Ref. V.3 auf
Diese Mehrung/Minderung aus einem Halbjahr wird von ASV wie folgt in das Folgejahr übertragen.
Die Lehrkraft ist in ASV nun mit +/- 0,5 nicht mehr ausgeglichen.
In der Regel werden solche Mehrungen/Minderungen, die einstündig in einem Halbjahr liefen, auch wieder einstündig ausgeglichen.
Unabhängig von der Ausgleichsweise (1. Halbjahr, 2. Halbjahr…) muss die Stundendifferenz wieder ausgeglichen sein: Dies erreicht man zunächst durch Ausgleich der halben Minderung/Mehrung mit gegensätzlichem Vorzeichen. Anschließend wird der tatsächliche Ausgleich in einem Halbjahr erfasst.