Ist der Name der Lehrkraft, die auf Abstellungsvertrag den Religionsunterricht abdecken soll, noch nicht bekannt, so kann dieser Bedarf in den Personalveränderungen erfasst werden. Hierzu gibt es zwei Anforderungsarten:
Bitte beachten Sie, dass diese Lehrkräfte nur im Religionsunterricht eingesetzt werden dürfen!