Liegen bei einer Funktionsstellenbesetzung ein ausschließlich schulinternes und dem Schulleiter vollständig bekanntes Bewerberfeld vor
und lässt sich daraus ein klares Bild über die mögliche Auswahlentscheidung durch das Staatsministerium ableiten, so sollen bis zur Abgabe der Unterrichtsplanung neue Funktionsträger bereits für das kommende Schuljahr ins Stammpersonal aufgenommen werden. In der
ASV sind diese Lehrkräfte mit der entsprechenden
Funktion zu markieren und alle
Anrechnungen vollständig zu vergeben.