Freistellungs- bzw. Sabbatjahrmodell

Mit KMS NR. V.3–BP6004.6/12/1 vom 25.03.2025 wurde das Freistellungs- bzw. Sabbatjahrmodell gemäß Art. 88 Abs. 4 BayBG für Lehrkräfte an staatlichen Realschulen wieder eingeführt.

Bitte beachten Sie bei der Meldung der Unterrichtsplanung die Eintragungshinweise.


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