Eine erneute Abgabe ist nur nach Ablehnung durch die Schulaufsicht möglich.
Mit der Erklärung der Abgabe wird der Datenstand vom 01. Oktober in der ASV in einer Zeitscheibe „Statistik“ eingefroren. Sollte die Schulaufsicht eine erneute Übermittlung anfordern, so wird nur aus dieser Zeitscheibe erneut übermittelt.
Ohne das Abholen der Quittungen im Statistik Schuljahr, oder das Abholen des Erhebungsstatus bleibt der Button für die Übermittlung ausgegraut.
Änderungen, die das laufende Schuljahr betreffen, müssen auch im laufenden Schuljahr nachgepflegt werden.