G2.8 Beschäftigungsverhältnis und UPZ pflegen

Beschäftigungstabelle

NrFallBeschäft- igungs- artAusb.- abschn.Teilzeit- grundArbeits- zeit- modellArt Abwesen-heitRechts- verhältnisLehramtUPZBemerkung
1Vollzeit (Beamtervz bl, bp voll Setzen Sie in der Regel den Haken „autom. Berechnung der UPZ“.
2Teilzeit (Beamter)tz an, fb bl, bp gen. TZ >= 1/2 vollAntragsteilzeit muss stets überhälftig sein.
3Teilzeit unterhälftig (Beamter)wh fb bl, bp 1/4 voll ⇐ gen. TZ < 1/2 voll
4Teilzeit während Elternzeittz, wh te bl, au, as gen. TZ ⇐ 3/4 voll
5Teildienstfähigkeittz, wh td bl gen. TZ
6Supervertragvz, tz, wh bei tz, wh: an, fb as voll bzw.gen. TZ
7unbefristet Angestelltervz, tz, wh bei tz, wh: an, fb, vu au voll bzw. gen. TZTZ-Grund vu nur in sehr wenigen Fällen begründet, weil der Vertrag dauerhaft auf nur wenige Stunden begrenzt ist. Dies betrifft Entfristungen und z.B. Lehrkräfte, die keine volle bayerische Lehramtsbefähigung haben.
8befristet Angestellter RS (Aushilfsvertrag o.ä.), wird im Planungsschuljahr vorauss. weiter an dieser Schule beschäftigtvz, tz, wh bei tz, wh: vu ab geplante UPZSo einplanen, als würde der Einsatz genehmigt. Hier ist im Gegensatz zu unbefristet Beschäftigten bei TZ-Beschäftigung stets „vu“ zu wählen.
9befristet Angestellter RS (Aushilfsvertrag o.ä.), wird im Planungsschuljahr vorauss. nicht weiter an dieser Schule beschäftigt nm ab 0Abgehende befristet Beschäftigte, z.B. Aushilfen, nicht melden.
13Abstellungsvertragvz,tz,wh bei tz, wh: so lggt,sr,rlgen. StundenumfangAbsteller sind stets mit Rechtsverhältnis lg zu melden.
21Abgeordnete Grundschullehrkraft (an GY,RS) seit US 2019 nicht mehr nötig
22Förderlehrervz, tz, wh bei tz, wh: an, fb bl, au, bpvoll bzw. gen. TZ Sonstige Stunden (z.B.Förderstunden) außerhalb des eigenständigen Unterrichts werden mit der Lehrerstundenart ILF bei Anrechnungen/Fördermaß-nahmen/Pflege erfasst.
23Heilpädagogischer Förderlehrervz, tz, wh bei tz, wh: an, fb bl, au, bphf, huvoll bzw. gen. TZSonstige Stunden (z.B.Förderstunden) außerhalb des eigenständigen Unterrichts werden mit der Lehrerstundenart ILF bei Anrechnungen/Fördermaß-nahmen/Pflege erfasst.
25Altersteilzeit Blockmodell Arbeitsphasevz, tz, wh bei tz, wh: atab bl, au gen. ATZIn ASV sind Eintragungen in „Beginn des Modells“, „Arbeitsphase Ende (nur bei Freistellungsmodell)“ und „Ende des Modells“ erforderlich.
26Altersteilzeit Blockmodell Freistellungsphasevz, tz, wh bei tz, wh: atab bl, au gen. ATZa) UPZ und Beschäftigungsart wie vor der Freistellungsphase; b) im Feld „längerfristiger Ausfall“: Lehrerstundenart FR Freistellungsphase, Stunden = UPZ, von und bis für den Zeitraum der Freistellungsphase In ASV sind Eintragungen in „Beginn des Modells“, „Arbeitsphase Ende (nur bei Freistellungsmodell)“ und „Ende des Modells“ erforderlich.
27Altersteilzeit Blockmodell Freistellungsphase mit Unterrichtseinsatz in geringem Umfangvz, tz, wh bei tz, wh: at ab bl, au gen. ATZ a) UPZ und Beschäftigungsart wie vor der Freistellungsphase; b) im Feld „längerfristiger Ausfall“: Lehrerstundenart FR Freistellungsphase, Stunden = UPZ, von und bis für den Zeitraum der Freistellungsphase; c) die Stunden des geringen Umfangs werden als Nebentätigkeit auf dem SNR-Reiter der LK erfasst; In ASV sind Eintragungen in „Beginn des Modells“, „Arbeitsphase Ende (nur bei Freistellungsmodell)“ und „Ende des Modells“ erforderlich.
28Altersteilzeit Teilzeitmodelltz, wh atat bl, au gen. ATZ In ASV sind Eintragungen in „Beginn des Modells“ und „Arbeitsphase Ende (nur bei Freistellungsmodell)“ erforderlich. Das Feld „Ende des Modells“ muss leer bleiben.
29Freistellungsmodell Arbeitsphasevz, tz bei tz: an, fbf bl, au voll bzw. gen. TZ In ASV Eintragung in Beginn des Modells, „Arbeitsphase Ende (nur bei Freistellungsmodell)“ und „Ende des Modells“ erforderlich.
30Freistellungsmodell Freistellungsphasevz, tz bei tz: an, fbf bl, au voll bzw. gen. TZ a) UPZ und Beschäftigungsart wie vor der Freistellungsphase; b) im Feld „längerfristiger Ausfall“: Lehrerstundenart FR Freistellungsphase, Stunden = UPZ, von und bis für den Zeitraum der Freistellungsjahr; In ASV sind Eintragungen in „Beginn des Modells“, „Arbeitsphase Ende (nur bei Freistellungsmodell)“ und „Ende des Modells“ erforderlich.
31Elternzeit ohne Beschäftigungoe ezbl, au, as, bp 0 Teilzeit während der Elternzeit siehe Teilzeit oben
32Beurlaubungoe bm, bo, bw, so, fb, ap, rzbl, au, bp, as 0
33Beurlaubung zum Einsatz an einer Privatschule (nach Art. 44 BaySchFG)vz, tz, wh bei tz: an, fb bl, au, bp, as voll bzw. gen. TZEinsatz andere Schule an Privatschule
34Beurlaubung zum Einsatz an einer Auslandsschule (§18 UrlV)oe sobl, au, bp, as 0
35Ruhestandoe nicht erfassbar (so)br, ar 0Erfassen Sie einen Abgang, vgl. zur US auch Tabellenblatt Zugang/Abgang (Nr. 5)! Im ersten Jahr des Ruhestands ist die LK zur US mit oe und Abgang zu melden. Danach löschen.
36Ruhestand mit Unterrichtseinsatz in geringem Umfangwh br br, ar Vertrags- umfangVertragsumfang wird bei der UPZ eingetragen.
37Referendar mit eigenständigem Einsatzvdr3 bezogen auf Planungs- schuljahr bw 0Zur UP werden von der Einsatzschule keine Referendare gemeldet. Die Seminarschule führt ihre Referendare mit UPZ 0.
38Referendar ohne eigenständigen Einsatzvdr1,r2, r3, r4 bw 0Zur UP werden von der Einsatzschule keine Referendare gemeldet. Die Seminarschule führt ihre Referendare mit UPZ 0.
39Referendar nach Ende des Vorb.diensteslöschen! LK in ASV löschen.
43an Schule A tätig, an Schule B nur Nebentätigkeit über anderen Vertrag a) an Schule A normal erfassen, ohne Nebentätigkeit; b) an Schule B Dienstverhältnis und UPZ normal erfassen; bei Einsatz andere Schule die Stunden verbuchen, die an Schule A gehalten werden; Eintrag bei Nebentätigkeit auf Einsatzreiter von Schule B; Stunden der Nebentätigkeit in der Matrix bzw. besonderem Unterricht erfassen
44Mobile Reserve (Meldung durch Stammschule)vz, tz, wh bei tz: an, fb bl, au, bp, as voll bzw. gen. TZDie MobRes darf nicht verplant werden. Unter Anrechnungen/Vertretungsreserve Stunden „LRM“ in Höhe der UPZ erfassen; bei Versetzung im OVV (nur RS) Eintragung wie unter Nr. 48 beschrieben.
45Mobile Reserve (Meldung durch Einsatzschule ungleich Stammschule)nm bl, au, bp, as Oder LK in ASV löschen.
46Lehrkraft, die Wegversetzungsantrag gestellt hatvz, tz, wh bei tz: an, fb bl, au, bp, as voll bzw. gen. TZ Regulär melden (so verplanen, als würde der Versetzungsantrag nicht genehmigt), an GY ggf. zusätzlich Ersatzanforderung (VJ) erfassen.
47Lehrkraft, die im Rahmen des offenen Versetzungsverfahrens an die meldende Schule hinversetzt werden sollvz, tz, wh bei tz: an, fb bl, au, bp, as voll bzw. gen. TZ So einplanen, als würde der Versetzungsantrag genehmigt.
48Lehrkraft, die im Rahmen des offenen Versetzungsverfahrens von der meldenden Schule wegversetzt werden soll, auch Mobile Reservenoe bei tz: an, fb sobl, au, bp, as 0 Führen Sie die Lehrkraft weiter, mit UPZ 0. Erfassen Sie einen Abgang „w“.
49Lehrkraft, die im Planungsschuljahr längerfristig ausfälltvz, tz, wh, vd bei tz: an, fb bl, au, bp, as, bw voll bzw. gen. TZ Art des Ausfalls (Mutterschutz, sonstiger Ausfall) bei LK als „Längerfristiger Ausfall“ in Höhe der UPZ erfassen.
50Wechsel ins Ausland oder in ein anderes Bundesland (Lehrertauschverfahren)oe sobl, au, as, bp 0 Erfassen Sie einen Abgang „wl“.

Besondere Hinweise:

  • Lehrkräfte, die auf MB-Mittel beantragt werden, sind mit Rechtsverhältnis „ab“ zu melden!
  • Kirchliche Lehrkräfte auf Abstellungsvertrag mit der kirchlichen Behörde werden für Realschulen immer mit Rechtsverhältnis „lg“ geführt, nichtab“ oder „au“.
  • Es werden grundsätzlich keine Zu- oder Abgänge benötigt, mit Ausnahme des offenen Versetzungsverfahrens, Ruhestand und Wechsel außerhalb Bayerns.
  • Aushilfen, die nicht weiter beschäftigt werden können, werden auf nm gestellt oder gelöscht.

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