G2.4 Löschen von Lehrkräften

Um eine Lehrkraft zu löschen, markieren Sie sie im Navigator und klicken Sie anschließend auf das -Icon. Sie erhalten einen Hinweis, dass die betroffene Lehrkraft nur im aktuellen Schuljahr gelöscht wird. In der Zeitscheibe des vorangegangenen Schuljahres ist die Lehrkraft weiterhin vorhanden.

Lehrkräfte, die gelöscht werden können

Lehrkräfte können nur gelöscht werden, wenn bei ihnen weder in der Matrix noch im Besonderern Unterricht kein Unterrichtseinsatz ist. Außerdem müssen alle Angaben wie Arbeitszeitkonto, Anrechnungen oder Ermäßigungen gelöscht bzw. auf 0 gesetzt werden.

Lehrkräfte, die nicht gelöscht werden dürfen

Lehrkräfte dürfen nicht sofort gelöscht und die Beschäftigungsart nicht auf „nicht melden (nm)“ werden, wenn in diesem Jahr keine andere Meldung nach ASD erfolgt. In manchen Fällen müssen vorher noch ein Abgang gemeldet werden. Dies ist beispielsweise der Fall bei

Lehrkräfte, die geführt werden müssen

Lehrkräfte, für die Ihre Schule die Stammschule ist werden stets in ASV geführt und dürfen nicht gelöscht werden!

Dies sind z. B.

Falls eine Lehrkraft versehentlich gelöscht wurde, können Sie diese wieder aus ASD abholen.


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