Staatliche Schulen haben bereits zur UP-Meldung die Datensätze der Lehrkräfte angepasst und geprüft, so dass zur US-Meldung lediglich Neuzuweisungen und Versetzungen einzupflegen sind, siehe hierzu den Artikel zum Anlegen neuer Lehrkräfte.
Für nichtstaatliche Schulen sind die Lehrerdaten zur US-Meldung ebenfalls zu aktualisieren und auf eventuelle Fehler zu prüfen.
Beachten Sie für die Eintragungen der Einzelfälle folgende Übersichten:
Es wird empfohlen, jeweils nach der Bearbeitung einer Lehrkraft eine Prüfung des Datensatzes mittels des „Auges“ in der Menüleiste durchzuführen. Beachten Sie bitte die verbotenen TZ-Maße bei TZ-Lehrern.
Zudem ist vor und nach der Pflege der Lehrerdaten eine Datensicherung sinnvoll.