Lehrkräfte haben die Rechte, die Zeugnisnoten und Bemerkungen in den von Ihnen unterrichteten Klassen zu verwalten. Hierzu rufen Sie den Menüpunkt Datei → Leistungs-und Zeugnisdaten → Zeugnisse erfassen/drucken auf.
Zeugnisnoten können auf zwei unterschiedliche Weisen erfasst werden:
Hinweis:
Der Eintrag über die Funktion Klassengruppenweise Zeugnisdatenerfassung (Datei → Leistungs- und Zeugnisdaten → Klassengruppenweise Zeugnisdatenerfassung) ist für bayerischen Schulen zwar grundsätzlich denkbar, jedoch nicht explizit für den Einsatz in Bayern konzipiert. Die Funktionalität wurde schwerpunktmäßig für die Anforderungen von Schulen in Baden-Württemberg erstellt.
Die gymnasiale Eigung wird in der regulären Zeugnisbemerkung eingegeben – ggf. durch eine Leerzeile getrennt. Sie können die Bemerkung auch als Textbaustein speichern.
Der Satz lautet: „Die Noten in den Fächern Deutsch und Mathematik berechtigen zum Übertritt in das Gymnasium.“
Mit Hilfe der entsprechenden Icons können Sie die Schriftart, -größe und -schnitt, Absatzformatierung und Ausrichtung innerhalb des Textrahmens nach Markierung des Textes verändern.
Nehmen Sie die entsprechende Eintragung im Zeugnis vor
Aktuelle Abweisungen (Artikelfälle) werden im aktuellen Schuljahr erfasst.
Das Ziel der Jahrgangsstufe und eine ggf. dann geltende Gefahr der Abweisung jedoch im folgenden Schuljahr.
Beim Erfassen der Zeugnisse wird dies jedoch z.T. automatisch erledigt.
Der Eintrag auf dem Schuljahresreiter wird von ASV abhängig von der Eintragung im Zeugnis automatisch generiert.
Dies gilt auch umgekehrt. Setzen Sie im Schuljahresreiter einen entsprechenden Eintrag (z.B. „3“ für Art. 53(3)), wird ein entsprechender Satz im Zeugnis ergänzt.