Inhaltsverzeichnis

Druck der Begleitbriefe zum Zwischenzeugnis der 9. und 10. Klassen

Nach §31(8) RSO werden die Gefährdungsmitteilungen sowie das Vorliegen einer Gefahr der Abweisung nicht in das Zeugnis gedruckt, sondern den Erziehungsberechtigten in einem gesonderten Schreiben mitgeteilt.

Voraussetzungen

  1. Bei den betreffenden Schülern ist im Modul Schüler auf dem Schuljahresreiter das Feld Gefahr der Abweisung am Ende des Schuljahres korrekt gefüllt
  2. Bei den betreffenen Schülern wurde im Zeugnisformular eine Gefährdungsbemerkung hinterlegt.
    Wichtig dabei ist, dass diese Bemerkung mittels Dialog Bemerkungen automatisch einfügen eingegeben wurde!
  3. Bei den betroffenen Schülern sind im Zeugnisformular entsprechende Noten (4er, 5er) eingegeben worden.

Druck der Begleitbriefe