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Handreichung für Amtsbezeichnung (LBerBezV)

Hier werden schulartspezifische Eingaben näher erklärt.

Amtsbezeichnung StR i. P.

Folgende Voraussetzungen müssen für die Amtsbezeichnung StRin (RS) i. P. und StR (RS) i. P. etc. erfüllt sein und können auf Antrag vom Arbeitgeber verliehen werden:

Amtsbezeichnung Sonstige