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Freistellungsmodell (Sabbatjahr)

Als Grundlage dient Art.88 insbes. (4) BayBG.

Hinweise

  • Mit der Genehmigung des Sabbatjahres ist gleichzeitig die Teilzeit für die gesamte Laufzeit genehmigt.
  • Diese Form der Teilzeitbeschäftigung ist für Schulleitungen oder Lehrkräfte im Seminarbetrieb nur nach Rücksprache mit der personalführenden Stelle möglich.
  • Die Hälfte der regelmäßigen Unterrichtspflichtzeit darf - bezogen auf den Gesamtbewilligungszeitraum - nicht unterschritten werden.
  • Über die unterschiedlichen Modellarten kann man sich auf https://www.km.bayern.de/unterrichten/dienst-und-beschaeftigungsverhaeltnis/formulare informieren.

Eintragungen in der Arbeitsphase

  1. Tragen Sie die Beschäftigungsart vz oder tz ein und geben Sie den Teilzeitgrund Antragsteilzeit mit an an.
  2. Erfassen Sie den Stundenumfang im Feld UPZ.
  3. Wählen Sie im Feld Freistell.-/AltersTzModell die Ausprägung f Freistellungsmodell aus.
  4. Betätigen Sie den Button BeschVerh. Übersicht.
  5. Tragen Sie die Daten für Beginn des Modells und Arbeitsphase Ende sowie für Freistellungsphase Ende ein.

Eintragungen in der Freistellungsphase

  1. In der Freistellungsphase bleiben die Einträge zum Beschäftigungsverhältnis und dem Beschäftigungsumfang im Reiter Einsatz <Schuljahr> bestehen.
  2. Ein Längerfristiger Ausfall der Art FR Freistellungsphase wird unter Angabe des entsprechenden Zeitraums sowie des Stundenumfangs, welcher dem Eintrag unter UPZ entspricht, angegeben.

Wenn die Freistellungsphase beendet ist, wird die Lehrkraft wieder regulär im Rahmen der Unterrichtsplanung ohne Rückkehrantrag eingeplant.