Die Brückenklassen wurden im Schuljahr 2024/2025 von den schulartunabhängigen Deutschklassen abgelöst.
Die Schüler werden in Klassen der Art Regelklasse aufgenommen.
In der Grundschule orientiert sich die Beschulung an dem bewährten Konzept DeutschPLUS, das neben der Teilnahme am Regelunterricht ergänzende Angebote im Bereich Sprachförderung vorsieht.
Bei hinreichenden Sprachkenntnissen können die Schüler in Klassen der Art Regelklasse aufgenommen werden.
Sofern auf Basis einer pädagogischen Einschätzung der Lehrkräfte erkennbar ist, dass einzelne Kinder und Jugendliche aufgrund ihres Bildungsstands und ihrer bereits vorhandenen Deutschkenntnisse dem Unterricht zeitnah mit Erfolg folgen (MS) bzw. die ggf. erforderlichen Aufnahmeverfahren (RS, WS, GY) bestehen können, ist eine Beschulung in Regelklassen im Gastschulverhältnis nach den Schulordnungen (vgl. § 8 RSO, § 7 WSO, § 8 GSO) möglich; die Entscheidung über die Aufnahme trifft die Schulleitung.
In den Jahrgangsstufen 5 bis 10 können jahrgangsübergreifende Klassen der Art Brückenklasse eingerichtet werden.
Auf dem Reiter Klassengruppen ist als Jahrgangsstufe die Ausprägung Vorklasse anzugeben sowie der entsprechende, schulartspezifische Brückenklassen-Bildungsgang (1) und die zugehörige Stundentafel zu wählen (2). Achten Sie darauf, den Haken bei nur Bildungsgänge der Schule zu entfernen (3), wenn der Bildungsgang BK nicht angezeigt wird.
Wird die Brückenklasse in der Matrix nicht angezeigt, wechseln Sie im Modul Klassen auf den Reiter Besonderheiten und überprüfen Sie, ob ein Häkchen bei Klassen in Unterrichtsverteilungsmatrix führen gesetzt ist.
Bitte erfassen Sie in den Grunddaten beim Schüler das Zuzugsdatum, die Staatsangehörigkeit, die Muttersprache sowie die Religionszugehörigkeit. (Hinweis: Eine nachträgliche Änderung der Religionszugehörigkeit hat zur Folge, dass im Reiter Unterricht bei der Teilnahme am RU der Eintrag ggf. geändert wird.). Der Zuzug nach Bayern muss mit dem Merkmal Kriegsflüchtling (KF) versehen sein, um den Fehler B_sd_sd_jahrgangsstufe_0080 zu verhindern.
Neben dem Pflichtunterricht von 19 Wochenstunden (10 Wochenstunden DaZ, 5 Mathematik, 4 Englisch), haben die Schüler der Brückenklassen 4 weitere Stunden Unterricht in Unterrichtsfächern der jeweiligen Schulart und nehmen dort normalerweise am Regelunterricht anderer Klassen teil. Die Fächerwahl für die Brückenklasse könnte dann, z.B. im GY, wie folgt aussehen:
Schülern, die keinen Religionsunterricht besuchen, ist im Feld Teilnahme am RU die Ausprägung OHNRU einzutragen.
Angaben zu Eintritt in Grundschule (2) und Schulbesuch am 01.08.xx (3) müssen vorhanden sein, um MUSS-Fehlern vorzubeugen. Die Felder Anmeldung am und Eintritt am (1) sind ebenfalls zu ergänzen und ein Eintritt am Stichtag (01.10.) ist nicht möglich. Die Felder zum Unterricht im Vorjahr können frei bleiben.
Der Unterricht wird mit dem Zusatzbedarfsgrund BKL_MS gekennzeichnet, damit er nicht in das Grundbudget eingerechnet wird. Weitere Infos zur Abbildung von Brückenklassen an MS.
Alle Eintragungshinweise zum Budgetzuschlag, zu Klassen/-gruppen und Schülern der Brückenklassen finden Sie im Abschnitt Realschule A bis Z.
Darüber hinaus können die Schüler an Gymnasien in der Jahrgangsstufe 10 die InGym-Angebote nutzen.
Dann werden sie in einer Klasse der Art Regelklasse geführt und der Klassengruppe die Ausbildungsrichtung GY_InGym Sammelkurs und die Stundentafel GY-InGym Senioren Stufe 3 zugeordnet.
Die Schüler ab Jahrgangsstufe I können in Klassen der Art Brückenklasse mit Jahrgangsstufe Vorklasse und dem Bildungsgang KOL Orientierungsklasse aufgenommen werden.
Für berufsschulpflichtige Jugendliche und junge Erwachsene, die aufgrund mangelnder Kenntnisse der deutschen Sprache dem Unterricht in den regulären Klassen des Berufsvorbereitungsjahres nicht folgen können, steht das Modell der Berufsintegration an der Berufsschule offen.
Die Schüler werden in eine Klasse der Art Klasse des BVJ mit der Besonderheit Berufsintegrationsklasse oder Deutschklasse an BS aufgenommen, bei der Klassengruppe wird der Bildungsgang BS BIK/DK-BS eingetragen und als Jahrgangsstufe DK-BS, BIKV oder BIK 2. Jahr gewählt. Vor dem 20.10. eingerichtete Brückenklassen sind grundsätzlich als DK-BS zu verbuchen.
Schüler, die über einen Ausbildungsvertrag verfügen, sind in der regulären Fachklasse zu beschulen.
Das Fach Ukrainisch steht als Unterrichtsfach und im Modul Schüler unter dem Reiter Laufbahn in der Fremdsprachenfolge zur Verfügung.