Inhaltsverzeichnis

Ermäßigungsstunden

Grundsätzlich:
Anrechnungsstunden werden für Tätigkeiten/besondere Aufgaben der jeweiligen Lehrkraft vergeben.
Ermäßigungsstunden werden für in der Person liegende Gründe (z. B. Alter, Schwerbehinderung) erteilt.

Grundlage der Ermäßigungen ist die KMBek zu Stundenermäßigungen und Anrechnungsstunden sowie Unterrichtspflichtzeit an Förderschulen (einschließlich Schulvorbereitenden Einrichtungen) und an Schulen für Kranke.

Ermäßigungsstunden werden auf dem Reiter Einsatz <SJ> unter Ermäßigungen (anteilige) erfasst. Anzugeben ist neben der Art der Ermäßigung die betreffende Wochenstundenzahl sowie der Zeitraum der Gültigkeit:

Die unter Ermässigungen (anteilige) aufgeführten Lehrerstundenarten Elternzeit (Kürzel EZ), Pension/Ruhestand (Kürzel P) und Vertragslaufzeit (Kürzel V) sind ausschließlich von Schulen im Jahresstundenprinzip zu verwenden.

Ermäßigungen bei Vollzeitlehrkräften

Folgende Angaben beziehen sich nur auf Lehrkräfte, die in Vollzeit arbeiten. Bei in Teilzeit tätigen Lehrkräften werden die Ermäßigungen anteilig vergeben (vgl. KMBek 2.2 (6) und (7)).

Alter

Der Stichtag für die Gewährung von Altersermäßigungen ist der 1. Februar. Die Lehrkraft, die bis einschließlich 31. Januar im relevanten Schuljahr folgende Altersgrenzen erreicht, erhält für das ganze Schuljahr die jeweils zustehenden Ermäßigungen.

Beispiele:
Eine LK wird am 10. Dezember des relevanten Schuljahres 60 Jahre alt. Sie erhält im ganzen Schuljahr 2 Ermäßigungen.
Eine LK wird am 31. Januar des relevanten Schuljahres 62 Jahre alt. Sie erhält im ganzen Schuljahr 3 Ermäßigungen.
Eine LK wird am 1. Februar des relevanten Schuljahres 58 Jahre alt. Sie erhält im ganzen Schuljahr keine Ermäßigungen.

Schwerbehinderung

Nach der Vorlage des Schwerbehindertenausweises erhalten schwerbehinderte Lehrkräfte folgende Ermäßigungen auf die Unterrichtspflichtzeit je nach Grad der Behinderung (GdB).

Der Eintrag des GdB erfolgt im Modul Lehrkräfte unter dem Reiter Person:

Rekonvaleszenz (Wiedereingliederung)

Als UPZ soll die Zahl eingetragen werden, die die Lehrkraft am Ende der Wiedereingliederungsmaßnahme wieder hat. Während der Maßnahme werden die Unterrichtsstunden auf dem Reiter Einsatz <SJ> unter Ermäßigung (anteilige) durch die Art Rekonvaleszenz (Kürzel R) reduziert, bis die gewünschte Wochenstundenzahl erreicht ist. Voraussetzung für die Eintragung ist, dass die Lehrkraft auch am Stichtag arbeitet (UPZ > 0).

Beispiel:
Eine Lehrkraft befindet sich zum Stichtag in Wiedereingliederung. Sie ist zudem schwerbehindert mit GdB 50 % und erhält 2 Altersermäßigungen. Zum Zeitpunkt der Meldung soll sie laut Amtsarzt 13 Stunden arbeiten, am Ende der Wiedereingliederung bzw. des Schuljahres arbeitet sie Vollzeit mit UPZ 26.
Folgende Eintragungen sind neben dem Unterrichtseinsatz notwendig:

Elternzeit (Jahresstundenprinzip)

Ausführliche Informationen zur Eintragung von Elternzeit finden Sie hier.

Vertragslaufzeit, Pension/Ruhestand (Jahresstundenprinzip)

Endet die Vertragslaufzeit einer Lehrkraft während des Schuljahres, so ist bei Schulen mit Jahresstundenprinzip die Ermäßigungsart Vertragslaufzeit (Jahresstundenprinzip) zu verwenden, damit ASV die UPZ anteilig kürzt. Im Nettoprinzip erfolgt die Umrechnung automatisch, im Bruttoprinzip ist die anteilige UPZ-Ermäßigung unter WStd manuell einzutragen.

Beispiel:
Eine Referendarin (UPZ = 17) beendet ihren Vorbereitungsdienst (BART = vd, Ausbildungsabschnitt = r4) an der Berufsschule zum Halbjahr des Schuljahres 2021/22. Auf dem Reiter Einsatz <SJ> sind im Bereich Ermäßigung (anteilige) die Ermäßigungsart Vertragslaufzeit zu wählen und die entsprechenden Werte zu setzen: Wochenstunden = 17, von-Datum = 19.02.2022 (erster Tag des zweiten Halbjahres) und bis-Datum = 31.07.2022 (letzter Tag des zweiten Halbjahres).


Bei Lehrkräften, die während des Schuljahres in Pension/Ruhestand gehen, ist analog zu verfahren.