Die Seite und die darin enthaltenen Links beziehen sich vornehmlich auf das Wochenstundenprinzip.
Aktuell verhindert eine PL die zeitgleiche Meldung unterschiedlicher Arten des längerfristigen Ausfalls. An Schulen, die im Jahresstundenprinzip melden, ist eine entsprechende Eintragungsmöglicheit allerdings ggf. nötig. Eine Anpassung der PL ist vorgesehen.
Längerfristiger Ausfall ist auf dem Reiter Einsatz <SJ> einzutragen:
Folgende Ausprägungen sind als Gründe für den längerfristigen Ausfall auswählbar:
Wiedereingliederungsmaßnahmen (Rekonvaleszenz) sind als Ermäßigung zu erfassen.
Ist eine Lehrkraft am Stichtag im Mutterschutz, ist diese mit ABW-Stunden im vollen Umfang der jeweiligen UPZ zu erfassen. Der Zeitraum des Mutterschutzes ist anzugeben.
Im Gegensatz dazu sind Lehrkräfte, die sich am Stichtag in Elternzeit befinden, mit UPZ = 0 (Beschäftigungsart oe, Abwesenheitsgrund ez) zu melden.
Bei Lehrkräften, die sich in Altersteilzeit (Blockmodell) oder im Sabbatjahr befinden, sind entsprechende ABW-Stunden zu melden.
In Teilzeitmodellen sind immer das entsprechende Schreiben bzgl. der Ermäßigungen für Alter und Schwerbehinderung zu beachten.
Im Falle eines krankheitsbedingt längerfristigen Ausfalls mit Dienstbezügen wird dieser als Sonst. Ausfall m. Dienstbez. unter Angabe der Wochenstundenzahl und des Zeitraums erfasst.