Lehrkräfte, die sich am Stichtag in Elternzeit befinden, sind mit Beschäftigungsart oe (1), Abwesenheitsgrund ez (2) und UPZ = 0 (3) zu melden:
Sollte die Lehrkraft innerhalb der vier auf den Stichtag folgenden Wochen aus der Elternzeit zurückkehren, darf die Lehrkraft auch mit ihren Einsatzstunden und damit auch mit Beschäftigungsart vz/tz/wh und UPZ > 0 gemeldet werden.
Davon abweichend sind Lehrkräfte, die zum Stichtag im Mutterschutz sind, mit ABW-Stunden und voller UPZ zu melden.
Auch in Elternzeit sind Lehrkräfte häufig weiterhin im Einsatz.
Situation: UPZ weniger als die Hälfte des Vollzeitstundenmaßes; Einsatz als mobile Reserve
1: Einsatz weniger als die Hälfte (wh) und Grund Teilzeit in Elternzeit (te) angeben | |
2: UPZ angeben | |
3: Ggf. Zugang Elternzeit (be) angeben | |
1: UPZ kontrollieren | |
2: Summe der Anrechnungen, Pflichtunterricht und Bes. Unterricht | |
3: Kein Einsatz an anderer Schule | |
4: Differenz der HatStunden und SollStunden muss 0 ergeben |