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Elternzeit

Grundsätzliche Eintragungen

Lehrkräfte, die sich am Stichtag in Elternzeit befinden, sind mit Beschäftigungsart oe (1), Abwesenheitsgrund ez (2) und UPZ = 0 (3) zu melden:

Sollte die Lehrkraft innerhalb der vier auf den Stichtag folgenden Wochen aus der Elternzeit zurückkehren, darf die Lehrkraft auch mit ihren Einsatzstunden und damit auch mit Beschäftigungsart vz/tz/wh und UPZ > 0 gemeldet werden.

Davon abweichend sind Lehrkräfte, die zum Stichtag im Mutterschutz sind, mit ABW-Stunden und voller UPZ zu melden.

Beispiel: Elternzeit mit Einsatz

Auch in Elternzeit sind Lehrkräfte häufig weiterhin im Einsatz.

Situation: UPZ weniger als die Hälfte des Vollzeitstundenmaßes; Einsatz als mobile Reserve

Reiter Einsatz

1: Einsatz weniger als die Hälfte (wh) und Grund Teilzeit in Elternzeit (te) angeben
2: UPZ angeben
3: Ggf. Zugang Elternzeit (be) angeben


Reiter Einsatzschulen Übersicht

1: UPZ kontrollieren
2: Summe der Anrechnungen, Pflichtunterricht und Bes. Unterricht
3: Kein Einsatz an anderer Schule
4: Differenz der HatStunden und SollStunden muss 0 ergeben


Reiter <Schulnummer>

1: Pflichtunterricht und/ oder Bes. Unterricht eintragen
2: Bei Anrechnungen Mobile Reserve (LRM) mit Angabe der Wochenstunden eintragen