Inhaltsverzeichnis

Sprengel

Fachlicher Hintergrund

Diese Dokumentationsseite gilt für folgende Schulenarten:

BerS StMUK StMUK Förderschulen StMELF
WS BS BFS BFG FOSBOS FAK FS WSF BSF BFF BFGF BOF FALF FSLF
staatl. x x x x x x x x x x
kom. x x x x x x x x x x
priv.

Grundsätzlich gilt: Schüler des eigenen Grundsprengels bzw. Fachsprengels sind aus schulrechticher Sicht Sprengelschüler. Nach Art. 43 Abs. 5 BayEUG kann jedoch aus wichtigen Gründen der Besuch einer anderen Berufsschule oder Berufsschule zur sonderpädagogischen Förderung genehmigt oder angeordnet werden. Diese Schüler werden dann zu Gastschülern an der aufnehmenden Schule. Hierfür sind Gastschulbeiträge nach Art. 10 BaySchFG zu leisten.

Ist ein Schüler sowohl Gastschüler als auch Umschüler, so ist Umschüler (Schlüssel „U“) zu wählen, da hier die Kosten durch den Maßnahmeträger übernommen werden, die Kommune des Betriebes muss somit keine Gastschulbeiträge entrichten. Umschülerstatus sticht Gastschülerstatus!

Zusammenhang zwischen Sprengel, Sprengelschüler und Gastschüler:

Sprengel Betrieb bzw. Wohnort im Gebiet
des Schulaufwandsträgers
Schulrecht
(BayEUG)
Schulaufwands-
träger (BaySchFG)
Gastschul-
genehmigung
ASV/ASD-
Schlüssel
Sonderfall
Umschüler
Grund-
sprengel
ja Sprengelschüler Sprengelschüler S U
nein, aber in Bayern Gastschüler Gastschüler erforderlich GB U
nein und außerhalb Bayerns Gastschüler Gastschüler erforderlich GA U
Fach-
sprengel
ja Sprengelschüler Sprengelschüler S U
nein, aber im Fachsprengel-
gebiet innerhalb Bayerns
Sprengelschüler Gastschüler durch
Fachsprengel
FB U
nein, aber im Fachsprengel-
gebiet außerhalb Bayerns
Sprengelschüler Gastschüler durch
Fachsprengel
FA U
nein und außerhalb des Fach-
sprengelgebietes, aber in Bayern
Gastschüler Gastschüler erforderlich GB U
nein und außerhalb Bayerns Gastschüler Gastschüler erforderlich GA U

Hat ein Schüler im Schuljahr im Feld „GKZ und Wohnort vor Beginn der Schulausbildung (01.06.)“ eine GKZ eingetragen, verdrängt diese die sonst errechnete GKZ und setzt den Status „Wohnort 01.06.“.

Fachliches Vorgehen

Gastschulgenehmigung

Öffnen Sie das Schülermodul über Datei ⇒ Schüler ⇒ Schülerdaten und wählen die entsprechende Schule aus. (1)
Wählen Sie anschließend die Klasse (2)
und den gewünschten Schüler aus. (3)
Klicken Sie auf den Reiter Gastschulgenehmigung. (4)
Tragen Sie die Daten der Gastschulgenehmigung ein. (5)
Gegebenenfalls sind zusätzlich die Daten der Zuweisung einzutragen. (6)

Die Erfassung der Gastschulgenehmigung ist keine Voraussetzung für die Übermittlung der Unterrichtssituation (US).

Gastschulverhältnis

Öffnen Sie das Schülermodul über Datei ⇒ Schüler ⇒ Schülerdaten und wählen die entsprechende Schule aus. (7)
Wählen Sie anschließend die Klasse (8)
und den gewünschten Schüler aus. (9)
Klicken Sie auf den Reiter Schuljahr 20xx/xx. (10)

Wählen Sie den entsprechenden Gastschüler/Schülerstatus aus: (11)

Kürzel Langform Bemerkung
GB Bayerischer Gastschüler, nicht Umschüler (gemäß Art. 43 Abs. 5 BayEUG)
GA Außerbayerischer Gastschüler, nicht Umschüler (gemäß Art. 43 Abs. 5 BayEUG)
U Umschüler (gemäß Art. 40 Abs. 2 BayEUG) Ist ein Schüler sowohl Gast- als auch Umschüler, so ist Umschüler zu wählen, da hier die Kosten durch den Maßnahmeträger übernommen werden, die Kommune des Betriebes muss somit keine Gastschulbeiträge entrichten. Umschülerstatus sticht Gastschülerstatus!
S Sprengelschüler
FB Gastschüler durch Fachsprengel bayerisch Gastschüler aus Sicht des Schulaufwandsträgers (BaySchFG)
FA Gastschüler durch Fachsprengel außerbayerisch
GAN Gastschulverhältnis angeordnet
GFB Fiktiver Gastschüler bayerisch
GFA Fiktiver Gastschüler außerbayerisch
Z Selbstzahler / Gasthörer

Für die Übermittlung der Unterrichtssituation ist die Anlage eines Grundsprengels bei den Schulischen Daten zwingend erforderlich.

Gastschüler-Berichte

Für die Auflistung der einzelnen Schülerdatensätze steht der Bericht Klassenweise Auswertung des Gastschülerstatus zur Verfügung.
Für die Abrechnung der Gastschulbeiträge steht der Bericht Gastschüler BS mit Betrieb (S209) zur Verfügung.
Bericht zur Abrechnung des Schulgelds. Setzt die korrekte Pfleg der Gastschülerdaten und Sprengel voraus.