Inhaltsverzeichnis

B2.2 FOSBOS: Berechnungen - Niveaustufen der Fremdsprachen

Auch für Nutzer von Drittprogrammen und importierten AP-Leistungen ist dieser Schritt verpflichtend.

Schuljahr 2025/26: Zur korrekten Berechnung der Fremdsprachen-Niveaustufen (Hierarchie 1a, Leistungen aus Klasse 12 und Klasse 13) müssen die Halbjahresleistungen der 12. Jgst. manuell in ASV nachgetragen (oder importiert) werden, weil sonst die „Berechnung/ Datenprüfung Niveaustufen“ diese nicht als gegebene Information zur Verfügung hat. Die Anlage hat manuell analog zu FOS11-Noten im Einschwingkahr 2025/26 zu erfolgen.

1) Allgemeine Hinweise

Die Niveaustufen der Fremdsprachen werden in ASV im Modul Schüler > Laufbahn > Reiter „Fremdsprachen“ gepflegt. Die Schule kann die Daten manuell erfassen, auch die erreichte Niveaustufe, oder diese automatisch über ASV berechnen lassen, was empfohlen wird. Die Fremdsprachen sind dabei nur dann aufzuführen, wenn diese auch an der aktuellen Schule unterrichtet werden. Von Vorschulen oder Zertifikaten und oder Zeugnissen stammende Fremdsprachenqualifizierungen werden im Reiter „weitere Qualifikationen“ erfasst und gehen NICHT in die (Fach) Abiturzeugnisse als Niveaustufenausweis ein.

2) automatische Berechnung (bei Datenpflege über ASV)

Schulen, welche die Halbjahresleistungen mit ASV erfassen und die Abschlussprüfungsleistungen in der AP-Schablone (je Schüler) eintragen, müssen keine separate Berechnung/Datenprüfung anstoßen. Die Niveaustufen der Fremdsprachen werden automatisch berechnet und gespeichert, sobald die AP-Schablone (je Schüler) oder ein Abschlusszeugnis (je Schüler) einmalig geöffnet wurde.

Falls Sie nicht jeden Schüler einzeln öffnen möchten, können Sie wie unter Punkt 3) beschrieben die Fremdsprachen-Niveaustufen für eine ganze Klasse(ngruppe) über die Berechnung/Datenprüfung errechnen lassen.

3) manuelle Berechnung (bei Datenpflege über Drittprogramm)

Schulen, welche ihre Abschlussprüfungsleistungen in einem Drittprogramm pflegen und danach in ASV importieren, müssen die Berechnung der Fremdsprachen-Niveaustufe nach jedem Import durchführen. Diese Information kann nicht über die Importdatei nach ASV eingelesen werden!

Außerdem können Schulen, welche die AP in ASV erfassen, bei nachträglichen Datenänderungen die Niveaustufen der Fremdsprachen für einzelne Schüler und oder Klassen in einer Serienänderung neu berechnen lassen.

Vorgehensweise:

4) Niveaustufen manuell bearbeiten

Es kann fachlich notwendig werden, den errechneten Wert für das Fremdsprachen-Niveau anzupassen.

5) Berichte zur errechneten Niveaustufe

Der Bericht ST427 „Besuche Fremdsprachen mit Niveaustufen“ listet alle an dieser Schule besuchten Fremdsprachen mit der berechneten Niveaustufe auf.