1) Reiter: Besuchte Fremdsprachen (und Niveaustufen)
theoretisch können max. vier Sprechsprachen vorkommen (Englisch immer, zweite Fremdsprache IW, max. 2 WPF)
Alle an der FOSBOS angeeigneten Fremdsprachen - keine aus Vorschulen - werden unter Schüler > Laufbahn > Fremdsprachen erfasst (dafür wird auch die Niveaustufe berechnet und diese am Zeugnis ausgewiesen)
Die Fremdsprachen müssen nicht durch die Schule gepflegt werden. Die Information ist erst relevant beim Abschlusszeugnis. Sie können, müssen aber die Fremdsprachenliste nicht führen.
Niveaustufenberechnung und ggf. automatischer Nachtrag der Fremdsprache im o.g. Reiter erfolgt über den Aufruf des Zeugnisdokuments in Echtzeit oder über die Schüler > Abschlussprüfung > Berechnungen/Datenprüfung > „Niveaustufenberechnung“.
Wenn die Niveaustufe manuell vorrangig vor der (eigentlich immer festvorgebenen) berechneten Niveustufe erfolgen soll, muss der Wert manuell im Feld „ggf. Erläuterung zur Feststellungsprüfung“ eingetragen werden. Damit wird nicht die berechnete, sondern die manuell eingetragene Niveaustufe verwendet. Dann erfolgt auch keine Mitteilung mehr.
2) Reiter: weitere Qualifikationen
Schüler > Laufbahn > weitere Qualifikationen
Erfassung der Ergänzungsprüfung für die 2. Fremdsprache (da nur hier eine Note erfasst werden kann) - Feststellungsprüfungsart „Erpgr“
Erfassung der Ersatzfremdsprache nach §12 Abs. 4 FOBOSO - Feststellungsprüfungsart „ErsFS“
Erfassung des Fremdsprachennachweises aus einer Vorschule
„MSA“ - Zeugnis MSA mind. 4 Jährige 2. FS
„Zschul“ - Schulisches Zertifikat im Rahmen der Beruflichen Bildung
„Zanerk“ - Anderes vom StMUK anerkanntes Zertifikat
ASV benutzt diese Einträge für die Berechnung der Niveaustufe und zur Ausweisung der Fremdsprache am Abschlusszeugnis (Hierarchie 3; siehe Berechnungsformel). Ein Vorhandensein hat nicht die Folge, dass dem Schüler ein allgemeines Abitur bescheinigt wird. Vielmehr wird im fachgebundenen Abiturzeugnis die erreichte Niveaustufe ausgewiesen und eine separate Bescheinigung über die Zweite Fremdsprache = Abitur (KMBeK 2024/257/VII.28) erteilt.
3) Amtliche Fächer Fremdsprachen für Ausbildungsrichtung Internationale Wirtschaft
Die Schulen mit Bildungsgängen „Internationale Wirtschaft“ benutzen für die Fremdsprachen des 2. Profilfachs folgende ASD-Unterrichtsfächer. Die Nutzung von „normalem“ Französisch oder Spanisch ist hier nicht zulässig.
ASD-Schlüssel
Kürzel
Kurzbezeichnung
0100700600
FiwA
Französisch IW (Anfänger)
0100700700
FiwF
Französisch IW (Fortgeschritten)
0102100600
SpiwA
Spanisch IW (Anfänger)
0102100700
SpiwF
Spanisch IW (Fortgeschritten)
4) Berechnungsformel für Niveaustufe - Zweite Fremdsprache
Die Niveaustufenberechnung in ASV entspricht den Dokumenten der Fachabteilung FOSBOS. Der Sonderfall, dass jemand mit der Ausbildungsrichtung IW eine 3. FS wählt, wird durch die Fälle 1a-1b-1c berücksichtigt (vgl. AWD-1647). Diese Aufstellung soll transparenz machen, wie ASV eine Niveaustufe zur Ausweisung im Abiturzeugnis errechnet. Die Berechnung erfolgt anhand einer Hierarchie, beginnend mit 1a. Wurden die Bedingungen für eine Hierarchiestufe erfüllt, endet die Berechnung an dieser Stelle, sonst wird sie
Hierarchie 1a: Standardfall: Wahlpflichtfach Sprache (F, Sp, Ital., L, Russ.) besucht in Jgst. 12+13
Französisch (0100700100) oder Spanisch (0102100100), Italienisch (0101000100), Russisch(0101700100) oder Latein (0101300100)
Besuch von Jgst. 12 nötig, Noten aber egal, auch 0 Punkte
keine HJ-Leistung aus Jgst. 13 streichen
in 13/1 + 13/2 als Schnitt >= 4 Punkte (3,50 würde aufgerundet und würde reichen)
Hierarchie 2a-2b sind gleichgewichtet, das Bessere wird gewählt
Hierarchie 3: Sonstiger Nachweis … ist aber NICHT relevant für die Errechnung im AGHR-Zeugnis, hier erhält der Schüler nur ein FGHR-Zeugnis mit einem Zusatzblatt KMBeK 2024/257/VII.28 (vgl. 180518_Tabelle_Übersicht_Nachweis_2.FS_24.04.2018.pdf)
Zeugnis MSA mind. 4 Jährige 2. FS
Schulisches Zertifikat im Rahmen der Beruflichen Bildung