Es muss gelten: („Abordnungen an nichtschulische DST“ + „EAS ohne
GS“) / („DST-bezogene Verbrauchsstunden“) < 50 % („
ASD-Sicht“). In
ASV lässt sich dies berechnen durch die Formel: („EAS an Schulen ungleich
GS„ + „Abordnungen an nichtschul. Dienststellen“) / „HatStunden“ < 50 %, wobei für den Zähler, also die Summe der Stunden, die nicht an der
GS abgeleistet werden.