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Plausibilisierung / Datenprüfung

Datenprüfung

Die Plausibilisierung ermöglicht es, die Datenqualität in ASV zu überprüfen und gegebenenfalls Korrekturen vorzunehmen.

Sie wird über den Menüpunkt Datei > Verwaltung > Datenprüfung aufgerufen.

Die Datenprüfung ist vor einer Übermittlung

  • der Unterrichtssituation (US) bzw.
  • der Unterrichtsplanung (UP)

durchzuführen. Nur ASV-Daten ohne Muss-Fehler können übermittelt werden.

Die Prüfung findet in verschiedenen Datenbereichen statt (1). Die Prüfung ist außerdem auf mehrere Abläufe (2) verteilt (Beispiel Datenbereich Schulen).

Bitte führen Sie vor der Übermittlung der US nur die Abläufe zur 'Wertelisten Gültigkeitsprüfung' sowie die Abläufe mit 'Oktoberstatistik US:…' aus.

Bitte führen Sie vor der Übermittlung der UP nur die Abläufe zur 'Wertelisten Gültigkeitsprüfung' sowie die Abläufe mit 'UP:…' aus.

Für jede Fehlermeldung gibt es einen Fehlertext, einen Korrekturhinweis und eine Fehler-ID. Falls diese Spalten bei Ihnen im Fehlerprotokoll nicht angezeigt werden, sollten Sie diese einblenden (3). Für viele Fehlermeldungen gibt es zusätzlich eigene Hilfeseiten. Diese erreichen Sie mit einem Klick auf das Fragezeichen bei der jeweiligen Fehlermeldung im Fehlerprotokoll (4).

Beantragung von Ausnahmen für einzelne Plausibilisierungen (PL-Ausnahme)

Muss-Fehler verhindern die US- oder UP-Abgabe. Falls Sie einen solchen Muss-Fehler vorfinden, der sich unter Beachtung aller Korrekturhinweise in ASV nicht korrigieren lässt, kann es sein, dass Sie eine PL-Ausnahme beantragen müssen.

Beispiel: Auf Grund einer von der Ausbildungsrichtung abweichenden Fremdsprachenfolge bei einem Schüler (Genehmigung durch die MB-Dienststelle) erscheint ein Muss-Fehler. Für diesen Schüler muss also vor der US- oder UP-Abgabe eine PL-Ausnahme beim Bayerischen Landesamt für Statistik (LfStat) beantragt werden.

Hinweis: Kann-Fehler (die Fehler-ID beginnt mit 'P_' und in der Spalte Fehlerart steht ein 'K') verhindern die US-Abgabe oder UP-Abgabe nicht. Darum ist es nicht nötig für Kann-Fehler eine PL-Ausnahme zu beantragen.

Vorbereitungen

Notieren Sie die entsprechende Fehler-ID vollständig.

In folgenden häufig auftretenden Fällen sind besondere Maßnahmen erforderlich:

Gastschüler:
Bevor PL-Ausnahmegenehmigungen für Gastschülerinnen bzw. Gastschüler beantragt werden, berücksichtigen Sie bitte folgende (schulartspezifische) Hinweise:

GS mit Flex-Klasse:
Wenn eine PL-Ausnahme für F_sd_sd_jahrgangsstufestvj_0024 benötigt wird, soll bei der Beantragung einer PL-Ausnahme zusätzlich zu den untenstehenden Informationen die aktuelle Jahrgangsstufe und die Vorjahresjahrgangsstufe der betroffenen Schülerinnen und Schüler genannt werden.

Ganztag:
Sollten PL-Ausnahmen im Bereich Ganztag beantragt werden müssen, nehmen Sie bitte zunächst Kontakt mit dem für Ihre Schule zuständigen Ganztagskoordinator an der Regierung bzw. MB-Dienststelle auf. Eine Ausnahme kann nur genehmigt werden, wenn der Beantragungsnachricht die Bestätigung durch die Schulaufsicht beigefügt ist. Wurde an der Schule eine Ganztagsgruppe eingerichtet, die die erforderliche Schülerzahl nicht erreicht, erhält man in den Datenprüfungen Fehlermeldungen mit dem Schlüssel F_dst_dst_schluessel_0062 und/oder F_dst_dst_schluessel_0063.
In diesen Fällen müssen dem Antrag auf eine PL-Ausnahme zusätzlich eine schriftliche Bestätigung des Ganztagskoordinators und ein Screenshot der jeweiligen Fehlermeldungen beigefügt werden.

Beantragung beim LfStat per E-mail oder per Ticket

Bitte beantragen Sie die Anpassung der entsprechenden Plausibilitätsprüfung entweder beim LfStat per E-mail oder per Ticket. Dabei gilt:

  • Beantragung per E-mail, wenn für die Sondersituation, die den Muss-Fehler auslöst, eine Genehmigung, z. B. durch die MB-Dienststelle, vorliegt
  • Beantragung per Ticket im Ticket-System in allen anderen Fällen

Übermitteln Sie bitte bei der Beantragung folgende Informationen:

  • Name, Vorname, Klasse des Schülers (oder Name, Vorname, PKZ oder Fach, Bezeichnung Unterrichtselement)
  • Schulart und Schulnummer
  • Fehler-ID(s) (Nur die vollständige Fehler-ID ist eindeutig!)
  • kurze Erläuterung, warum die PL-Ausnahme nötig ist
  • offizielle Genehmigung
    • GY/RS: MB-Dienststelle
    • GMS: Hinweis, dass PL-Ausnahme mit dem koordinierenden Multiplikator bzw. mit dem Kernteam abgesprochen ist
    • Ganztag: Bestätigung des Ganztagskoordinators
  • Ansprechpartner inkl. Kontaktdaten

per

E-mail direkt an das Landesamt für Statistik
Amtliche.Schuldaten@statistik.bayern.de

Bitte nennen Sie im Betreff der E-Mail die Schulart, die Schulnummer und die Fehler-ID!
Die offizielle Genehmigung soll bitte im Anhang der E-Mail übermittelt werden.

oder per

Ticket über das Ticketsystem (Anmeldung an der ASV-Seite dafür erforderlich) oder über einen Multiplikator. Der Antrag wird dann vor Weitergabe an das Landesamt für Statistik geprüft. Falls eine Behebung des Muss-Fehlers ohne PL-Ausnahme möglich ist, erfolgt eine entsprechende Information.

Schritte nach der Genehmigung einer PL-Ausnahme

Bitte führen Sie nach erteilter Genehmigung einer PL-Ausnahme den Prozess Anwendungsdaten aktualisieren durch. Anschließend sollte der M-Fehler als K(ann)-Fehler angezeigt werden, d.h. er ist zwar weiterhin sichtbar, allerdings stellt er keine Hürde mehr bei der UP- oder US-Abgabe dar.