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Gastschüler

Grundsätzlich werden in ASV drei verschiedene Arten von Gastschülern unterschieden:

  1. Schüler, die nach BaySchFG Gastschüler sind, weil sie aus einem anderen „Grundsprengel“ kommen.
  2. sogenannte „fiktive Gastschüler“ (Sonderfall Asylbewerber): Ist ein Sprengelschüler als Asylbewerber gekennzeichnet (Reiter Grunddaten – Zuzugsart „AYB“), so ist der Schüler ein „Fiktiver Gastschüler“

Gastschüler nach BaySchFG

Das Feld Gastschüler/Schülerstatus bezieht sich auf den „Gastschüler“ nach BaySchFG und ist nur für staatliche und kommunale Schulen von Belang. Das Feld muss auch nur von diesen gepflegt werden.
Der Ersteintrag soll in Zukunft automatisch beim Anlegen des neuen Schuljahres geschehen, sofern die Sprengelangaben korrekt sind. Nur Änderungen (z.B. wegen Umzug) müssen dann manuell gepflegt werden.

Wie Sie die Sprengeleinstellung korrekt vornehmen, erfahren Sie in dieser Anleitung.
Wenn Sie bestehende Gastschuleinträge in ASV bereinigen möchten, folgen sie dieser Anleitung.

Gastschüler nach § 8 RSO

Im Rahmen der US sind auch Gastschüler aus dem Ausland nach § 8 RSO zu melden, soweit diese voraussichtlich mindestens bis zum Halbjahr in allen Fächern am Unterricht teilnehmen.

Hinweis für die Schulen:

  • Diese Schüler sind „ganz normal“ zu erfassen.
  • Gastschüler, die die Bedingung nicht erfüllen, sind in ASV nicht zu erfassen oder zur US-Meldung vorübergehend in eine Organisationsklasse zu versetzen. Klassen mit der Klassenart Organisationsklasse werden von der Datenprüfung nicht überprüft, da sie zur US nicht mit übermittelt werden.